Im Antrag der FW ging es um die Prüfung einer gesetzlichen Grundlage für die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen auf Bundesebene und um einen Bericht, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Kommunen mehr Einflussnahme auf die Ausbreitung von Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Gesetzentwurf der Grünen hatte eine Änderung der Bayerischen Bauordnung zum Ziel. Nach deren Gesetzentwurf sollten auch Mobilfunkanlagen bis 10 Meter Höhe genehmigungspflichtig werden Das wurde mit den Stimmen von CSU, FDP und FW bei Enthaltung der SPD abgelehnt, weil die Gemeinden ihr Einvernehmen ohnehin nicht verweigern können, wenn die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung im Sinne des Gesetzentwurfs der Grünen wäre eine Erwartungshaltung erzeugt worden, dass eine Gemeinde die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern könnte. Die Kommunen wären dadurch unter Rechtfertigungsdruck gesetzt worden, ohne wirklich Entscheidungsmacht zu haben.