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Der Lachs soll wiederkommen können!

Schleusen sollen für Fische durchgängig werden!
Eberhard Sinner diskutiert mit der Fischerzunft Lohr die Verbesserung der Durchgängigkeit des Mains und seiner Nebenflüsse.

Die Nutzung der Wasserkraft am Main und seinen Nebenflüssen stellt für Fische ein nicht überwindbares Hindernis bei ihren Wanderungen dar. 10.000 Querbauwerke werden in diesem Flusssystem gezählt, 4500 davon sind mangelhaft oder nicht durchgängig. Deshalb wurde der Lebensraum der Lachse, die früher in allen Nebenflüssen des Mains zuhause waren, zerstört. Aale werden bei ihrer Wanderung von den Turbinen zerhäckselt. Im Interesse des Artenschutzes soll der Lachs wieder in seine frühere Heimat zurückkehren können, im Interesse des Tierschutzes soll für Aale und andere Fische eine gefahrlose Überwindung der Staustufen möglich sein. Bayern stellt deshalb ein Gesamtkonzept auf, um diese Situation zu verbessern. Dafür müssen individuelle Lösungen erarbeitet werden, die bei einer Staustufe des Mains anders sind als bei einem Wehr in Sinn oder Saale. Technische Möglichkeiten sind vorhanden.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 hat diese Strategie der Durchgängigkeit von Fließgewässern gefordert. Im Rahmen eines Masterplans wird für die 11 Staustufen von der bayerisch/hessischen Landesgrenze bis zur Mündung von Sinn und Saale bei Gemünden ein Konzept erarbeitet. Die Staustufe in Obernau kann als geeignetes Pilotprojekt dienen, da dort ein Umbau geplant ist. Wichtig ist aber eine Paketlösung, die das Flusssystem generell durchgängig für Fischwanderungen macht. Die Wassermengen für die Energieerzeugung müssen geringfügig reduziert werden, da eine ausreichende Wasserführung mit entsprechender Sogwirkung die Fische leiten muss. Von den erfassten Querbauwerken stehen allerdings nur 10 % im Zusammenhang mit einer Energienutzung. Die Nutzung der Wasserkraft wird deshalb relativ geringfügig beeinflusst.  Für die Umsetzung der Maßnahme sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes und die Betreiber von Wasserkraftwerken und Wehren verantwortlich. Nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union sollen die Maßnahmen bis 2015 spätestens bis 2027 umgesetzt sein. Es handelt sich um eine langfristige Strategie, die kurzfristige Prioritäten setzen muss.

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