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Eberhard Sinner: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht keine Zensur oder Sperrung vor – freiwillige Kennzeichnung möglich

„Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht keine Zensur oder Sperrung von Internet-Seiten vor", betonte Eberhard Sinner, medienpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Es gibt keine neuen Pflichten für Überwachung, Sperrung oder Löschung von Inhalten."

"Vorgesehen ist die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung für Internet-Inhalte." Die vorgesehenen Altersstufen entsprächen denen der klassichen Medien, nämlich ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren bzw. freigegeben ohne Altersbeschränkung.

„Diese freiwillig vorgenommene Alterskennzeichnung soll durch Jugendschutzprogramme herausgefiltert werden können. Diese Jugendschutzprogramme können von den Nutzern - also den Kindern beziehungsweise deren Eltern - in eigener Verantwortung installiert werden", erläuterte Sinner. Grundsätzlich könnten Webseitenbetreiber nur eigene Inhalte mit einer solchen freiwilligen Kennzeichnung versehen. „Allerdings könnten auch Anbieter von Portalen, die fremde Inhalte beinhalten, ein Interesse daran haben, eine solche freiwillige Kennzeichnung vorzunehmen", so Sinner, der hierbei user-generated-content oder Web 2.0-Angebote wie Internet-Foren und Social Networks meint. „Damit soll sichergestellt werden, dass der Jugendschutz dort effektiv wirkt, wo er benötigt wird, ohne Einschränkungen für Erwachsene zu bewirken", erläuterte Sinner.

Nur wenn sich Eltern entscheiden, selbst ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner für ihr Kind zu aktivieren, werden vorhandene (freiwillige) Alterskennzeichnungen genutzt, um Inhalte auszufiltern, die für eine bestimmte Altersstufe ungeeignet sind. Diese Filterung findet also im Einflussbereich des Nutzers statt. Access-Provider sollen nach dem Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verpflichtet werden, ihre Kunden auf die Möglichkeit, ein solches Programm zu installieren, hinzuweisen und entsprechende Programme zum Download anzubieten.

„Wir stärken hiermit die Verantwortung der Eltern", erläuterte Sinner, „denn den Eltern kommt beim Jugendschutz die zentrale Rolle zu. Sie sollen entscheiden können, zu welchen Seiten ihre Kinder ab welchem Alter Zugang erhalten. Dabei muss aber auch klar sein: Ein verbesserter Jugendschutz im Internet setzt auf die Verantwortung der Anbieter." Angesichts alarmierender Meldungen über Cyber-Mobbing und pädophile Aktivitäten auch in Social Networks sei dies durchaus geboten, so Sinner.

Die Unterzeichnung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni vorgesehen, anschließend ratifizieren die Landtage den Gesetzestext

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