Eberhard Sinner - HomeEberhard Sinner - SitemapEberhard Sinner - RSS-Feed

Sinner fordert Ausnahmeregelung für Rettungskräfte

Main-Spessart. Das Kabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können, informierte Staatsminister Eberhard Sinner.

Main-Spessart. Das Kabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können, informierte Staatsminister Eberhard Sinner die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, die Bürgermeister Ernst Prüße (Lohr) und Franz Schüßler (Burgsinn), sowie Kreisbrandrat Gerhard Kümmel (Rechtenbach) und seinen Stellvertreter Elmar Väth (MAR-Glasofen). Mit dieser erneuten Bundesratsinitiative will Bayern der vielfach erhobenen Forderung von Kommunen, Feuerwehrverbänden und Rettungskräften gerecht werden, die die Einsatzfähigkeit vieler ehrenamtlicher Wehren nicht mehr gewährleistet sehen, so Sinner.

Im Jahr 1999 wurde die Fahrerlaubnisklasse B eingeführt. Diese Klasse berechtigt im Unterschied zur früheren Fahrerlaubnisklasse 3 nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen, sondern nur noch bis 3,5 Tonnen. Sinner: "Diese Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und die Technischen Hilfsdienste vor große Probleme. Besonders deshalb, weil bestimmte Fahrzeuge aufgrund technischer Neuerungen ganz überwiegend schwerer als 3,5 Tonnen sind", kennt Eberhard Sinner die Folgen auch als Kreisvorsitzender des Roten Kreuzes. Neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr haben aufgrund der technischen Entwicklungen eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3,8 Tonnen. Vergleichbares gelte auch für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Sinner sagte, dass diese Fahrzeuge trotzdem eher einem Pkw als einem typischen Lastwagen ähneln.

Sinner: "Die EU erschwert dem Feuerwehrnachwuchs durch ihre strengen Richtlinien das ehrenamtliche Engagement. Nachdem aber die Gemeinden für den Brandschutz gerade stehen müssen, stellt es gerade finanzschwächere kleinere Gemeinden zunehmend vor Probleme, wenn sie für die Kosten eines Führerscheins für die Feuerwehrangehörigen aufkommen müssen."

Der Ministerrat schlägt jetzt vor, mit einer Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung aufzufordern, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Staatsminister Eberhard Sinner: "Ich halte eine Ausnahme für den Bereich bis 4,25 Tonnen auch aus Sicht der Verkehrssicherheit für absolut vertretbar." Bereits jetzt könne die Kombination aus einem normalen Pkw plus einem Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm erreichen.

Sinner verwies darauf, dass sich auch der Landesfeuerwehrverband dieser Initiative angeschlossen hat und sie nachhaltig unterstützt: "Die Staatsregierung hat sich von Anfang an vehement für die Interessen der Feuerwehren eingesetzt. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit nach EU-Recht, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Für unsere Freiwilligen Feuerwehren und andere Helfer im Katastrophenschutz sollte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ausdrücklich davon Gebrauch machen," forderte Sinner.

 


Twitter

Noahs Welt spielen

 

 

 

Umfragen

Sollen Windkrafträder nur dort gebaut werden, wo sie Menschen und Natur nicht stören?
JA - da stimme ich zu! (58,5%)
 
Ist mir egal. (24,5%)
 
NEIN - jede Gemeinde soll das selbst entscheiden. (17,0%)
 
zur Umfrage