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„Leistungsschutzrecht im Internet - Sicherung des Qualitätsjournalismus oder Ende der Online-Freiheit?"

Darüber diskutierten rund 50 Fachleute aus der Medienbranche auf Einladung von Eberhard Sinner, dem medienpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion.

Das Internet revolutioniert unser Alltagsleben. So hat das Verb „googeln" Einzug in unseren Sprachgebrauch gefunden und ist mittlerweile auch im Duden aufgeführt. Auch in der Nachrichtenbranche gibt es grundlegende Veränderungen. Über Suchmaschinen wie Google News sind die Nachrichtenangebote von Zeitungen und Zeitschriften mit wenigen Klicks abrufbar - kostenlos. Die Inhalte werden von den Verlagen bereitgestellt, die Werbeerlöse aber wandern zu Google. Die Verleger sehen die Zukunft des Qualitätsjournalismus in Gefahr und fordern ein Leistungsschutzrecht, das für eine faire Verteilung der Einnahmen im Internet sorgen soll. Kritiker sehen hierbei eine Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet.

Auf dem Podium diskutierten Prof. Dr. Robert Schweizer, Rechtsvorstand bei Hubert Burda Media, und die CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler. Der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd Haller, konnte wegen Problemen im Flugverkehr nicht teilnehmen. Heinz Klaus Mertes, Journalist und Medienunternehmer (M Com TV GmbH), moderierte sachkundig und eloquent die Diskussion im Zentrum für Druck und Medien in Ismaning.

Die Vertreter aus der Politik waren sich einig, dass die Medien - und so natürlich auch die Printmedien - elementar für die Demokratie sind und dass sie mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen auch für den Wirtschaftsstandort, gerade in Bayern, von hoher Bedeutung sind. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet anzustreben. Schweizer erläuterte, dass Verleger gemeinsam mit Journalisten-Vertretern bereits einen Vorschlag für einen Gesetzestext erarbeiteten, der in den kommenden Wochen vorgestellt werden soll. Dieser soll dann auch die Fragen beantworten, die trotz intensiver Diskussion in Ismaning nicht beantwortet werden konnten: Wie soll das Leistungsschutzrecht konkret ausgestaltet werden, woran soll es anknüpfen, wer soll zahlen, und wieviel soll gezahlt werden?

Konsens war, dass ein Leistungsschutzrecht nur ein Baustein für die Zukunftssicherung des Qualitätsjournalismus sein könne. Hauptaufgabe müsse sein, dass die Verlage neue Geschäftsmodelle für das Internet entwickeln, wie Sinner betonte. Er dankte dem Zentrum für Druck und Medien für die freundliche organisatorische Unterstützung der Veranstaltung.

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