„Kindergärten sind für die Stärkung des ländlichen Raumes von entscheidender Bedeutung. Wenn die Eltern keinen Kindergarten vor Ort finden, droht eine Abwanderung zu Kommunen mit einer besseren Infrastruktur für Familien und damit ein Ausbluten des ländlichen Raumes" erläuterte Eberhard Sinner, den Hintergrund dieser Initiative der CSU-Landtagsfraktion.
Durch die Landkindergartenregelung werden diejenigen Gemeinden durch eine Sonderförderung unterstützt, denen die Aufrechterhaltung auch nur einer einzigen Kindertageseinrichtung vor Ort aufgrund der geringen Zahl von Kindern schwer fällt. Damit trotz der demographischen Entwicklung in ganz Bayern nach dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege" auch in kleinen Gemeinden Kindertageseinrichtungen künftig weiter betrieben werden können, soll die Staatsregierung die Förderung anpassen.
„Diese Initiative ist Teil der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bewährten Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes", so der CSU-Abgeordnete Eberhard Sinner.