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Sinner fordert "Raumordnungsverfahren Jetzt!" für B 26n

Main-Spessart. Der geplante Bau der B 26n beschäftigt die Bürger entlang der in der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewiesenen Trasse. Befürchtungen und Hoffnungen liegen nahe beieinander. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner informierte auf Einladung des CSU-Ortsverbandes Billingshausen über die geplante Maßnahme. Rund 60 Interessierte aus der Region nutzten das Informationsangebot, das von Kreisrat Walter Heußlein, Vizepräsident der unterfränkischen Handwerkskammer, moderiert wurde.

 Sinner forderte jetzt Staatssekretär Gerhard Eck aus dem Bayerischen Innenministerium auf, das Raumordnungsverfahren „auf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung schnellstmöglich einzuleiten und damit allen Kritikern und Befürwortern dieser Straße dieses Verfahren zum Abgleich der Interessen zu eröffnen.

 In seinem Schreiben schildert Sinner Eck die derzeitige Situation im Landkreis Main-Spessart: „Das Ende der Bundesstraße 26 wird bei Schwebenried seit vielen Jahren durch einen Sandhaufen markiert, der sicher nicht der Weisheit letzter Schluss der Straßenplanung der bayerischen Staatsregierung sein kann. Zur Weiterführung dieser Straße war einmal eine Reihe von Ortsumgehungen im Werntal - beginnend mit Arnstein - geplant. Die Ortsumgehung Arnstein ist im Jahr 1997 an einem Bürgerentscheid gescheitert. Seit dieser Zeit werden Alternativen untersucht. Die ursprünglich geplanten talnahen Ortsumgehungen machen wegen der nicht mehr realisierbaren Ortsumgehung Arnstein keinen Sinn mehr", schreibt Sinner. „Sie sind aber auch wegen des Eingriffs in sensible Landschaftsbereiche und Wasserschutzgebiete und wegen der relativen Nähe zur vorhandenen Bebauung nicht umsetzbar". 

Eberhard Sinner erinnert Eck daran, dass „zur Findung einer neuen Trasse das Interesse der Stadt Würzburg an einer Westumgehung mit dem Interesse des Landkreises Main-Spessart an einer Entlastung der Ortsdurchfahrten von  Transitverkehr und der Anbindung der autobahnfernen Gebiete kombiniert und als Projekt zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde".  Es ist gelungen, dieses Projekt als B26n im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2001- 2015 im vordringlichen Bedarf  für die erste Hälfte von Arnstein nach Karlstadt und im  weiterer Bedarf mit Planungsrecht für die zweite Hälfte von Karlstadt nach Helmstadt zu verankern. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurde die jetzt in der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewählte Trasse einschließlich des Zubringers nach Lohr gefunden. Dabei sind Trassenvarianten nördlich von Marktheidenfeld und durch den Spessart schon wegen eines negativen Nutzen-Kostenverhältnisses vor der UVP ausgeschieden. Die jetzt favorisierte Trasse wurde südlich von Marktheidenfeld mit der Anbindung an das Autobahndreieck Würzburg-West gefunden. Das Raumordnungsverfahren wurde für das Jahr 2010 angekündigt.

Alle Zweifel an der vorgelegten Planung  könnten in das Raumordnungsverfahren eingebracht und dort bewertet werden. „Wer jetzt auf die Einleitung des Raumordnungsverfahrens verzichtet, gibt ein Projekt mit einem Volumen von nahezu 500 Millionen € preis ohne dafür auch nur annähernd eine Ersatzlösung präsentieren zu können", warnt Sinner. Alle jetzt ins Gespräch gebrachten Lösungen für Ortsumgehungen sind diskutiert und wieder verworfen worden und haben keinerlei Verankerung im Bundesverkehrswegeplan. „Mir ist klar, dass auch der Zubringer nach Lohr in einer Größenordnung von 35 Millionen in dieses Projekt integriert werden muss, um für das Raumordnungsverfahren die Erschließungsfunktion im Landkreis Main-Spessart ausreichend nachzuweisen. Dieses Ziel müsse jetzt durch die Oberste Baubehörde und durch die politische Spitze des Innenministeriums massiv angegangen werden", fordert Sinner und stellt fest : „Wenn am Ende des Raumordnungsverfahrens  möglicherweise keine vierspurige sondern eine zweispurige Bundesstraße steht, die bei Eintreffen der Verkehrsprognosen in der weiteren Zukunft ausgebaut werden könnte, ist dies auch ein positives Ergebnis. Es ist besonders deshalb naheliegend so vorzugehen, weil Verkehrsprognosen Schätzungen sind, die erst durch Fakten bewiesen werden müssten".

 Keine Diskussion kann es für den CSU-Abgeordneten Sinner allerdings darüber geben, dass „die Straße bis zur A3 durchgebaut wird. Alles andere wäre die Verlängerung einer Sackgasse". Die Erschließung für den Landkreis Main-Spessart besteht nicht nur in der Anbindung der Industriestandorte von Lohr und Karlstadt, sondern auch in der besseren Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen außerhalb des Landkreises z. B. in Schweinfurt und darüber hinaus, sowie in der Chance für fernstraßennahe neue Gewerbegebiete, wie wir sie von Altfeld oder Wiebelbach  kennen. Die Würzburger Politiker, die jetzt gegen diese Straße argumentieren, sind ihren eigenen Interessen verpflichtet. Jede Straße hat normalerweise einen Anfang und ein Ende. Diejenigen, die an der Anschlussstelle einer neuen Straße an die Autobahn leben, brauchen eher selten  eine neue Straße, da sie ja eine perfekte Autobahnanbindung haben. Deshalb ist der Protest auch verständlich. Die Abwägung der Pro's und Con's muss aber im Raumordnungsverfahren erfolgen. Der Forderung der B26n-Gegner nachzugeben hieße die Planung vor dem Raumordnungsverfahren zu stoppen und damit zur Stunde Null zurückzukehren. „Das  kann nicht unsere Aufgabe sein", ist Sinner überzeugt. Seit 1997 wurde geplant. Die Bürger erwarten jetzt, dass den Worten auch Taten folgen.

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