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Eberhard Sinner zur Rundfunkfinanzierung: Neuregelung wird
fühlbare Verbesserung bringen

Das, was viele Menschen als Belästigung durch die GEZ empfunden haben, wird ein Ende finden!

„Die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung wird für die Bürger eine fühlbare Verbesserung bedeuten", erklärt Eberhard Sinner, medienpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Das, was viele Menschen als Belästigung durch die GEZ empfunden haben, wird ein Ende finden. Der Weg fort von der GEZ-Gebühr zu einem geräteunabhängigen Beitrag wird aber auch der Wirtschaft Vorteile bringen. Das System wird einfacher, gerechter und schlanker."

Sinner erklärte, dass die Arbeiten an der Reform der Rundfunkfinanzierung sich in eine entscheidende Phase bewegten. Jetzt gelte es, die klaren Leitlinien der Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Der CSU-Medienpolitiker verwies hierzu auf die von der Arbeitsgruppe Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU übereinstimmend für richtig gehaltenen Grundsätze zur Rundfunkfinanzierung:

  1. Gebührenstabilität: Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden als bisher. Zugleich müssen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.
  2. Einfachheit des Systems: Leitgedanke der Reform der Rundfunkgebühren ist die Idee einer geräteunabhängigen Abgabe (Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe). Der Aufwand bei der Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Aus diesen Gründen sollten bestehende Systembrüche im derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrags noch verändert werden: So ist z.B. die bisher noch vorgesehene Berücksichtigung nicht-privater Kraftfahrzeuge (eine geräteabhängige Anknüpfung) mit einem hohem bürokratischem Aufwand verbunden.
  3. Mittelstandsfreundlichkeit: Die Belastung von mittelständischen Unternehmen soll nicht steigen und der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Es muss für Familienbetriebe auch weiterhin rentabel bleiben, wenn z. B. kleine Ferienzimmer vermietet werden.
  4. Soziale Gerechtigkeit: Es sollen - auch weiterhin - die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung für solche Menschen erhalten bleiben, denen es an ausreichenden Mitteln zur Mitfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks fehlt

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