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Sinner: „Neues Kindergartengesetz hat Ziele weitestgehend erreicht"

Main-Spessart. „Das am 1. August und damit vor fünf Jahren in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat die mit ihm verbundenen Ziele erreicht", zieht der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner eine Zwischenbilanz nach dem Beginn des neuen Kindergartenjahres.

„Weil nichts so gut ist, als dass es nicht auch besser werden könnte, steckt aber natürlich auch im BayKiBiG Potential zur Weiterentwicklung", sieht Sinner noch Verbesserungsmöglichkeiten. Der CSU-Abgeordnete Sinner hatte verschiedene Treffen mit den Erzieherinnen, Eltern und Kindergartenträgern arrangiert und sich erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt.

Ein wichtiger Erfolg ist für den CSU-Abgeordneten Sinner der dynamische Platzausbau für Kinder unter drei Jahren, der erst durch das BayKiBiG ausgelöst wurde. Damit wird nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile erleichtert, sondern wurde auch der ohne den Ausbau erfolgende Arbeitsplatzabbau bei pädagogischen Kräften verhindert. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hält es Eberhard Sinner für noch bedeutsamer, dass „wir mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele normiert haben. Gerade in der frühen Kindheit wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiographie gesetzt. Eine gute frühkindliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen ist für die Zukunftsfähigkeit eines Hochlohnlandes wie Deutschland daher von höchstem Stellenwert".

Ein dritter zentraler Fortschritt durch das BayKiBiG ist die finanzielle Berücksichtigung der Integrationsleistung von Kindertageseinrichtungen sowohl bei Kindern mit Behinderung als auch mit Migrationshintergrund. Hier kann man sicher streiten, ob die erhöhte Förderung ausreichend ist. Dass die kindbezogene Förderung die richtige Weichenstellung hiefür ist, wird hingegen in der Fachwelt nicht ernsthaft bestritten.

Eberhard Sinner sieht aber nicht nur das Erreichte, sondern auch Weiterentwicklungspotential: So setzt er sich mit der CSU-Fraktion dafür ein, dass die durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs entwickelten Grundsätze, wann eine Gemeinde auch auswärtige Plätze mitfinanzieren muss, zur Klarstellung in das BayKiBiG aufgenommen werden, damit dem elterlichen Wahlrecht in der Praxis besser Geltung verschafft wird. Auch erwartet Sinner auf mittlere Sicht, dass sich die Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickeln werden, die auch Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Eltern leisten werden. Dies muss dann aber auch finanziell entsprechend honoriert werden. Der Abgeordnete Sinner: „So wie sich die Lebenswirklichkeit der Familien und ihrer Kinder verändert, so muss auch der Bereich der Kinderbetreuung stetig weiter entwickelt werden."

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