"Ein im Internet geschlossener Vertrag soll nur noch dann wirksam sein, wenn die Verbraucher durch eine besondere optische und inhaltliche Gestaltung darauf hingewiesen werden, dass die Leistung entgeltlich angeboten wird und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten klar zu entnehmen sind", erklärte Sinner. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag bringt die Regierungskoalition auf Initiative der CSU-Fraktion in den Landtag ein.
"Die bisherige Rechtslage reicht nicht aus, um die Verbraucher hinreichend zu schützen", betonte der Abgeordnete Sinner. "Durch unseriöse Angebote werden die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder in Kostenfallen gelockt." Daher soll sich die Staatsregierung für eine bundesweit einheitliche und für alle Internetanbieter verbindliche Regelung einsetzen. Die Kostenpflichtigkeit einer Leistung müsse deutlich erkennbar sein, die Vertragsbedingungen müssten über einen Button gesondert bestätigt werden, um die Bürgerinnen und Bürger vor unseriösen Geschäftspraktiken nachhaltig zu schützen, so Sinner.