Die Förderung erfolgt nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und den vom Landkreis vorgelegten Unterlagen. Demnach sind die Gesamtkosten mit 1.160.000 € veranschlagt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 961.000 €. Dafür ist „bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 380.000 € in Aussicht gestellt worden, teilte Staatssekretär Gerhard Eck mit.