Die CSU-Kreistagsfraktion hatte bei den Haushaltsberatungen für eine Beibehaltung des Kreisumlage-Hebesatzes plädiert und dies u.a. mit den zu erwartenden „Entlastungen aus Berlin" begründet.
Ein ganz neuer Aspekt der im Sozialgesetzbuch (SGB II) enthaltenen Leistungen sind die Regelungen zu den Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern. Um diese speziellen Bedarfe zu erfüllen, wurden zahlreiche Leistungen verankert. Anstelle der Bundesagentur für Arbeit sind nun die Kommunen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen zuständig. „Damit liegt die Verantwortung dort, wo bereits vorhandene Kompetenzen genutzt werden und den Kindern zugute kommen", so Sinner.
Im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung wurde zudem eine seit langem erhobene Forderung der Kommunen erfüllt. Das SGB II eröffnet nun die Möglichkeit, durch kommunale Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Gebiet des kommunalen Trägers angemessen sind. Somit kann künftig den konkreten Begebenheiten vor Ort Rechnung getragen werden, informiert der CSU-Abgeordnete.
Der Bund übernimmt ab 2012 in drei Stufen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und entlastet die Kommunen damit um rund 12 Milliarden Euro. Dies bewirkt für die bayerischen Städte und Gemeinden jährlich Mehreinnahmen in Höhe von rund 141 Millionen Euro ab dem Jahr 2012, von rund 288 Millionen ab dem Jahr 2013 und rund 414 Millionen Euro ab dem Jah