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Eberhard Sinner und Thorsten Schwab: Ertragsarme Böden zur Energiegewinnung nutzen

Main-Spessart. „Die Nutzung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen muss im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik neu bewertet werden", fordern der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner und der CSU-Kreisvorsitzende Bürgermeister Thorsten Schwab.

 Die Stromerzeugung pro Hektar sei bei Photovoltaikanlagen um 25 Prozent höher als bei Windenergie und um ein Vielfaches höher als bei Biogas. „Hier liegt ein großes Potenzial, das sollte bei der Diskussion über die Energieversorgung der Zukunft noch stärker berücksichtigt werden", so die beiden CSU-Politiker:  "Die jetzige Regelung ist nicht zielführend. Wenn Ackerland nicht mit Photovoltaik verbraucht werden soll, Rapsanbau für die Energiegewinnung auf der gleichen Fläche mit niedrigerem Wirkungsgrad aber erlaubt ist, dann stimmt was nicht."

Thorsten Schwab, Bürgermeister der Gemeinde Hafenlohr, erinnert daran, dass er in seiner Gemeinde eine 13 ha große Fläche für einen Solarpark ausgewiesen hat. Nachdem die Bundesregierung die Einspeisevergütung für Freiflächen  gestoppt hat, wurde das Projekt „auf Eis" gelegt. Ertragsarme landwirtschaftliche Ackerflächen sowie Grünflächen könnten für Photovoltaikanlagen genutzt werden, so Sinner und Schwab. Diese Flächen würden somit auch eine ökologische Aufwertung mit großer Artenvielfalt in Flora und Fauna erfahren. Die CSU spricht sich für eine degressive Förderung je nach Anlagengröße aus. So könnten übergroße Anlagen, die das Landschaftsbild maßgeblich verändern, vermieden werden.

 Die Landwirtschaft könnte so bei den erneuerbaren Energien  maßgeblich zur Primärenergieproduktion beitragen. Die bayerischen Land- und Forstwirte verfügten über die Flächen und das nötige Know-how, um die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, sind sich die CSU-Politiker Sinner und Schwab einig.  Thorsten Schwab: "Es macht keinen Sinn, wenn Äcker nur mit EU-Zuschuss bewirtschaftet werden können. weil es sich anders nicht rentiert, die Flächen aber nicht für Photovoltaik genutzt werden dürfen".  Eberhard Sinner ergänzt: "Lebensmittelerzeugung auf Ackerflächen muss Vorrang haben, bei schlechten Böden spricht aber nichts gegen eine anderweitige Nutzung.  Eine Staffelung der Einspeisevergütung nach Bodenbonität würde eine Regulierung der Nutzung bringen."

 

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