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Sinner: Rechte von Behinderten werden gestärkt

Main-Spessart. Die Umsetzung der UN-Konvention vom 26. März 2009 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland ist in Kraft getreten. Die Konvention verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen und gibt einen klaren Auftrag für die Weiterentwicklung der schulischen Bildung, informiert der CSU-Landtagsabge-ordnete Eberhard Sinner.

Zur Umsetzung dieser UN-Konvention hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Landtages unter der Leitung des CSU-Landtagsabgeordneten   Georg Eisenreich einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde von allen fünf Fraktionen gemeinsam in den Landtag eingebracht und soll in den nächsten Wochen breit diskutiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vorhandene und bewährte Einrichtungen und Formen der Zusammenarbeit erhalten bleiben und weiterentwickelt werden können.  Klaus Steiner, ebenfalls Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe, stellt für die CSU-Fraktion klar: „Die in Bayern erfolgreichen Förderschulen sind mit ihrem qualitativ hochwertigen Förderangebot als Lernorte und Kompetenzzentren unverzichtbar." Zum anderen macht der Gesetzentwurf aber deutlich: Inklusiver Unterricht ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. Vor allem folgende Punkte sind neu:

  • Der grundsätzlich gleichberechtigte Zugang zur allgemeinen Schule und damit ein weitgehendes Entscheidungsrecht der Eltern. Dieses wird nur noch aus Gründen des Kindeswohls oder aufgrund erheblicher Aufwendungen für den Sachaufwandsträger eingeschränkt.
  • Außerdem können Schulen das Schulprofil „Inklusion" entwickeln. Diese Schulen erhalten einen weiten Gestaltungsspielraum und zusätzliche Unterstützung für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Einrichtung solcher Schulen ist die Zustimmung der Schulaufsicht und des Sachaufwandsträgers erforderlich.
  • Im Rahmen von Beratungsgesprächen wird mit den Eltern besprochen, welche Schule der beste Förderort für die Kinder ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht an jeder Regelschule dieselbe Förderung gewährleistet werden kann, wie sie spezialisierte Förderschulen anbieten können.

In einem ersten Schritt werden  laut Sinner für die Umsetzung des Gesetzentwurfs im Doppelhaushalt 2011/2012 200 zusätzliche Lehrer zur Verfügung gestellt.

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