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Sinner: Bund soll Umrüstung aus „digitaler Dividende" finanzieren

Main-Spessart. Durch den Umstieg des Fernsehens von analoger auf digitale Technik werden bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen frei. Das frei werdende Spektrum der „digitalen Dividende" im UHF-Band liegt zwischen 790 und 862 MHz. Diese „digitale Dividende" wird zur Verbesserung der mobilen Breitbandversorgung durch Aufbau des LTE-Netzes genutzt.

Das macht das Internet für Smartphones und iPads verfügbar. Dadurch werden auch die Probleme vieler Gemeinden gelöst, die über eine unzureichende Breitbandversorgung ihrer Bevölkerung klagen.  Die LTE-Frequenzen wurden im vergangenen Jahr versteigert.  Jetzt wird das Netz aufgebaut. Da im gleichen Bereich der digitalen Dividende auch Funkmikrofone genehmigt sind, kann es zu Konflikten kommen. Das kann Theater, Open-Air-Veranstalter und Kirchengemeinden betreffen. Ein konkretes Beispiel erfuhr der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner jüngst bei der Diskussion mit einer Besuchergruppe. Für den medienpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion war das Problem grundsätzlich bekannt und er kümmerte sich umgehend um eine Lösung.

Während früher die tragbare Funk-Lautsprecheranlage der katholischen Kirchengemeinde Eußenheim problemlos funktionierte, gibt es jetzt offensichtlich massive Störungen.  Nach Auskunft der Lieferfirma kann es bei der LTE-Versorgung von Vodafone (801 bis 811 MHz) und Telekom (811-821 MHz)im LTE-Empfangsbereich zu erheblichen Störungen von Funkmikrofonen kommen, die in diesen Frequenzbereichen arbeiten. Im Nahbereich des LTE-Senders wird ein Funkmikrofon im gleichen Frequenzbereich nicht funktionsfähig sein.

Bei der Versteigerung der LTE-Frequenzen wurde auch ein Frequenzbereich versteigert, in dem Funkmikrofone bisher (und noch bis 2015) mit einer Allgemeinzuteilung betrieben werden dürfen, d.h. ohne besondere Anmeldung bzw. Frequenzzuteilung. Es handelt sich hauptsächlich um den Bereich von 790 bis 822 MHz. Im Vorfeld der politischen Entscheidung zu der Versteigerung habe es erheblichen Protest, insbesondere aus der Veranstaltungsbranche und den öffentlichen Kultureinrichtungen (Theater  etc.) gegeben, da ein großer Investitionsbedarf im Bereich der Funkmikrofonanlagen befürchtet wurde. Bayern hat mit anderen Ländern eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht und die technische und finanzielle Lösung dieses Problems durch den Bundeswirtschaftsminister gefordert.

Bekannt wurde  der  Eußenheimer Vorgang Ende 2009 bzw. Anfang 2010. „Bis dahin wurden in der Regel die Frequenzen 806,875 MHz und 808,125 MHz verwendet, die uns vor Jahren (noch vor der Allgemeinzuteilung, die etwa 2005 erfolgt ist), von der damaligen Regulierungsbehörde zugeteilt wurden", so die Lieferfirma. Die Eußenheimer Anlage stammt aus dem Jahr 1987 und kann nachgerüstet werden.

Dafür seien  nunmehr für Funkmikrofone die Frequenzen (710-790 MHz, 823-832 MHz, 863-865 MHz) freigegebenen. Ein Austausch der Funkempfänger in den Lautsprechersäulen sei nicht erforderlich. Die Funkmikrofone selbst könnten per Software umgestellt werden. Da die  neuen Empfänger größer sind als die bisherigen, ist die Anbringung eines zusätzlichen Gehäuses am Lautsprecher erforderlich.

Vor einer Umrüstung müsste aber speziell im Fall Eußenheim, evtl. mit einem Gerät auf neuer Frequenz, vorab getestet werden, ob die beschriebene Störung tatsächlich von LTE herrührt. Die Anlage hatten wir bereits zum Test bei uns in der Werkstatt. Es trat kein Fehler auf. Bei uns im Ort ist allerdings noch kein LTE-Empfang vorhanden, so die Lieferfirma. Ähnliche Probleme wie in Eußenheim kann es beim Ausbau des LTE-Netzes auch in anderen Gemeinden geben. Der Bund sollte deshalb aus den Versteigerungserlösen der „digitalen Dividende" die Umrüstung solcher Anlagen fördern", meint Sinner.

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