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Sinner erwartet Stellungnahme des Gemeindetages zu geplanten Wahlrechtsänderungen

Main-Spessart. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts vorgelegt, der in der letzten Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vor der Sommerpause in Erster Lesung beraten wurde. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner bittet die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Bürgermeister Ernst Prüße (Lohr) und Franz Schüßler (Burgsinn) dazu um eine fachliche Stellungnahme aus der Sicht der Kommunen.

 Der Gesetzentwurf geht laut Sinner in seinen wesentlichen Punkten auf einen Landtagsbeschluss vom 27.10.2010 zurück, den die Landtagsfraktionen von CSU und FDP initiiert hatten. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von wichtigen Änderungen im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor. So soll etwa die Briefwahl wesentlich erleichtert werden, indem künftig auf die Angabe von Gründen verzichtet wird. Damit wird eine Briefwahl generell möglich sein und das Verfahren entbürokratisiert.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Anhebung der Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit von berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten von derzeit 65 auf künftig 67 Jahre. Gleichzeitig werden auch junge Kandidaten gefördert. Kommunale Nachwuchstalente sollen künftig schon mit 18 Jahren als Landrat oder Bürgermeister kandidieren können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 21.

Zudem soll für die Wählbarkeit nicht mehr der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis Voraussetzung sein. Künftig reicht es aus, wenn der Wahlbewerber zumindest einen Nebenwohnsitz im Wahlkreis hat. Damit wird einerseits der Ortsbezug des Kandidaten sichergestellt. Andererseits gehören damit unerfreuliche Nachforschungen und Schnüffeleien über die persönliche Lebenssituation einzelner Wahlbewerber der Vergangenheit an.

Im neuen Wahlrecht ist weiter vorgesehen, dass die Wahlablehnung und der Rücktritt durch ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger auch ohne wichtigen Grund möglich sind. Damit werden ehrenamtliche Amts- und Mandatsträger den berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten gleichgestellt. 

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Christian Meißner warb  für die vorgesehenen wahlrechtlichen Änderungen, die mit Ausnahme der Anhebung der Höchstaltersgrenze erstmals bei der allgemeinen Kommunalwahl 2014 Geltung erlangen sollen. Die Änderung der Höchstaltersgrenze soll zur Kommunalwahl 2020 wirksam werden. „Mit unseren Änderungsvorschlägen wollen wir das Wahlrecht auf kommunaler Ebene zeitgerecht weiterentwickeln und an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpassen. Wir ziehen damit die erforderlichen Konsequenzen aus den Erfahrungen der letzten Jahre und schaffen damit ein modernes und praxisgerechtes Kommunalwahlrecht", so Innenexperte Meißner.

Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Landtag weiter beraten. „Hierbei werden wir uns die Vorschläge und Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sehr genau ansehen und eingehend erörtern. Dies gilt insbesondere für die zuletzt auch öffentlich intensiv diskutierte Frage der Anhebung der Höchstaltersgrenze für berufsmäßige kommunale Wahlbeamte, so Sinner.

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