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Sinner: CSU lehnt Namensschilder für Polizisten ab

Main-Spessart. In Bayern wird es weiterhin keine namentliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geben, so der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner. Abgeordnete von CSU, FDP und Freien Wählern sowie ein Abgeordneter der SPD lehnten im Innenausschuss des Bayerischen Landtages mit großer Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die SPD, die zwar eine Identifikation über Nummern bei Großeinsätzen für sinnvoll hält, aber eine generelle Pflicht für das Tragen von Namensschildern ablehnt, enthielt sich der Stimme. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner begrüßt diese Entscheidung des Ausschusses als "wichtig und richtig".

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zu diesem Thema eine Expertenanhörung initiiert und  möchte die im Polizeiaufgabengesetz (PAG) enthaltene Ausweispflicht durch eine individuelle Kennzeichnung der Polizisten ergänzen.  Das Tragen von Namensschildern sei Ausdruck einer neuen Polizeikultur.  Für den CSU-Abgeordneten Eberhard Sinner brachte die  Anhörung dagegen keine Anhaltspunkte für eine namentliche Kennzeichnungspflicht. Sie  sei bei der Aufklärung und Dokumentation von Polizeieinsätzen auch „kein Allheilmittel".  Mit der großen Mehrheit von CSU, FDP und Freien Wählern zeigten sich die Mitglieder des Innenausschusses  davon überzeugt, dass „es im Freistaat einer neuen Polizeikultur nicht bedarf". „Das Verhältnis von Bürgern und Polizei in Bayern ist prinzipiell gut", so der Abgeordnete Sinner. Deshalb sieht die CSU keinen Änderungsbedarf.

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