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Eberhard Sinner: Rundfunkgebühr stabil halten
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren

Nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF) angekündigt hat, die von den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten vorgelegten Bedarfe nur in reduziertem Umfang
anzuerkennen, hat sich auch die AG-Medien der
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in ihrer Sitzung am 24. Oktober
2011 mit der Frage der Beitragsstabilität befasst.

 

Dazu teilt der medienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Eberhard Sinner und der Vorsitzende der AG-Medien, Dr. Christan von Boetticher, mit:

„Die AG-Medien fordert, die Höhe des neuen Rundfunkbeitrages erst nach

Einführung und Evaluation durch die KEF neu festzusetzen. Bis dahin soll es

bei der bisherigen Höhe von 17,98 Euro bleiben.

Die Bürger erwarten zu Recht Beitragsstabilität. Die

Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung

lässt erwarten, dass es zu Einsparungen kommen kann. Außerdem muss auch

der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Beitrag zu einer noch

wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel leisten. Dazu ist auch erforderlich,

dass die Regierungschefs der Länder, aber auch die Rundfunkanstalten selbst

sich stärker mit dem Handlungsauftrag und den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Die Diskussion um eine Erhöhung

der Beiträge kann deshalb zurzeit nicht auf der Agenda stehen."

Der CSU-Abgeordnete strich heraus, dass die Neuordnung der

Rundfunkfinanzierung trotz mancher Kritik für alle Bürger deutliche Vorteile

bringen werde:

„Das neue System schafft mehr Beitragsgerechtigkeit und die lästigen

GEZ-Kontrollen in privaten Haushalten werden wegfallen. Wir appellieren an

alle Landtage, die noch nicht über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

entschieden haben, dieser Reform zuzustimmen."

Eberhard Sinner  machte allerdings deutlich, dass es erforderlich sei, die

Auswirkungen des Staatsvertrages in den kommenden Jahren sehr gründlich

zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Er verwies auf den

Beschluss  des Bayerischen Landtags zu dem Staatsvertrag (DS

16/8654) http://bit.ly/rUdeJs, die fordere, den Beitrag stabil zu halten, die Beitragspflichtigkeit von Kfz möglichst bald abzuschaffen, Qualität des Programms zu erhöhen und den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.

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