Die Eckpunkte sind für die CSU, dass die gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) auch in der nächsten Finanzierungsperiode mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss. Neue Herausforderungen wie Klimawandel, Bioenergie, Biodiversität, demographischer Wandel, Tierschutz oder Ernährungssicherheit für eine wachsende Weltbevölkerung sind zu berücksichtigen und gerecht zu entlohnen, so Eberhard Sinner. Beim sog. „Greening" müssten die durch die Agrarumweltmaßnahmen erbrachten Vorleistungen berücksichtigt werden. Ein EU-weiter pauschaler Pflichtenkatalog lässt sich nach der Meinung des Abgeordneten Sinner nicht mit der großen Vielfalt regionaler Erfordernisse in Europa in Einklang bringen.
Die Energiewende und ein weltweit steigender Nahrungsmittelbedarf verlangen nach den Worten Sinner's nach anderen Lösungen als das volkswirtschaftlich zweifelhafte Instrument „Flächenstilllegung". Mit ökologisch angepassten Bewirtschaftungsauflagen kann ein großes Potential für die Natur und Biodiversität erschlossen werden. „Die Umweltprogramme in Bayern sind ein Paradebeispiel freiwilliger Leistungen der Landwirte und dürfen durch die Agrarreform nicht ausgehebelt werden", fordert Sinner.
Die aktive Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes mit seinen Flächen wird auch künftig Maßstab für die Gewährung der Direktzahlungen sein. Die vorgeschlagene Überprüfung der Einkommensverhältnisse führe aber zu einer massiven Ausweitung der Bürokratie und berge die Gefahr, dass vor allem die in Bayern vorherrschenden Betriebe mit mehreren Einkommensstandbeinen und Nebenerwerbsbetriebe von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden. „Diesen Vorschlag lehnen wir daher ab", so der Europapolitiker Sinner.
„Die benachteiligten Gebiete in Deutschland auf Basis der landwirtschaftlichen Vergleichszahl müssen erhalten bleiben", fordert der CSU-Abgeordnete Sinner. Dadurch wird die flächendeckende Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft auch in klimatisch schwierigeren Gebieten, wie dem Spessart oder Rhön, sichergestellt. Die bisherige Abgrenzung ist sachgerecht, von allen Seiten akzeptiert und justitiabel. Andernfalls drohen neben einer Prozesslawine erhebliche Verwerfungen und Ungerechtigkeiten.
Sinner: „Die Agrarreform muss für einen spürbaren Bürokratieabbau in der GAP genutzt werden. Entgegen den vielfachen Ankündigungen von Seiten der EU-Kommission bringt die Reform keine Vereinfachungen, sondern eine massive Mehrbelastung für Landwirte und die Verwaltung. Dies ist dem Steuerzahler nicht mehr zuzumuten".