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Sinner: "Kostendeckender Betreuungszuschlag für demenzkranke Menschen erforderlich"

Main-Spessart Eine Vergütung von achtzig Euro pro Monat bieten die Pflegekassen den unterfränkischen Einrichtungen als Zuschlag je dementiell erkrankten Menschen zur Betreuung. Sie erwarten dafür eine optimale Betreuung und Aktivierung von dementiell erkrankten Heimbewohner.

Die Heime werden verpflichtet sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen. Benötig aber werden mindestens einhundertfünfzehn Euro, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können, sagen die Wohlfahrtsverbände. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner unterstützt ihr Anliegen und erwartet von den Pflegekassen eine sachgerechte Finanzierung der Betreuungskräfte.

Auch erhofft sich Sinner eine unbürokratische Umsetzung. Während in Baden-Württemberg zwei Seiten für einen Antrag reichen, müssen in Bayern 16 Seiten ausgefüllt werden. Sinner unterstützt die Entschließung des Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landes für eine kostendeckende landesweite Umsetzung des § 87 b SGB XI.

Ziel der Initiative ist die zusätzliche Betreuung und aktivierende Hilfe an Demenz erkrankte Bewohner durch so genannte Betreuungsassistenten. Diese können von Senioren-, Alten- und Pflegeheimen eingestellt werden, wenn sie Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben.

 


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