Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken werde das genannte Bauvorhaben als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindefinanzierungsgesetz anerkannt. Es ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet. Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 987.000 € werden voraussichtlich ca. 826.000 € zuwendungsfähig sein. Hierfür wird „bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 335.000 € in Aussicht gestellt. Die Regierung von Unterfranken werde ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten.