Söder: „Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag von der Bayerischen Staatsregierung Zuweisungen zum Ausgleich von Belastungen gewährt, die zu einem vorübergehenden außergewöhnlichen Finanzbedarf bei einzelnen Kommunen geführt haben. In der Sitzung des Verteilerausschusses am 22. November, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und des Innern, sowie der Kommunalen Spitzenverbände angehören, wurde über die Bewilligung der Bedarfszuweisungen und Konsolidierungshilfen für das Jahr 2011 entschieden. Dabei wurde der Landkreis Main-Spessart wieder mit 100.000 € berücksichtigt.