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Sinner: Neuer "Kommunalwaldpakt" ist "Erfolg für alle Beteiligten"

Main-Spessart. Der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete und Forstdirektor a.D. Eberhard Sinner begrüßt den neu abgeschlossenen „Kommunalwaldpakt" als „Erfolg für alle Beteiligten". Mit der in der vergangenen Woche von Ministerpräsident Horst Seehofer, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl und dem Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Dr. Ulrich Maly unterzeichneten Neuauflage des „Kommunalwaldpaktes" sei ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden, die dem Staat und den Kommunen eine gerechte Lastenverteilung garantiert.

Im Landkreis Main-Spessart sind davon vor allem die Städte Lohr, Gemünden und Rieneck betroffen. Befeuert wurde die Diskussion nicht zuletzt durch die Forderung des Obersten Rechnungshofs nach einem vollständigen Rückzug der staatlichen Forstverwaltung aus der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes.  Befeuert wurde die Diskussion nicht zuletzt durch die Forderung des Obersten Rechnungshofs nach einem vollständigen Rückzug der staatlichen Forstverwaltung aus der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes.

In dem neuen „Kommunalwaldpakt"  bleibt es bei der seit 1. Januar 2010 geltenden Vereinbarung, dass die Forstverwaltung die Beförsterung kommunaler Waldflächen nur „im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten" übernehmen kann. Aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags ist der Inhalt des neuen Kommunalwaldpaktes vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich auch eine Nulllösung im Raume stand, dennoch als Erfolg zu werten. So wird die Bedeutung der Bewirtschaftung der Kommunalwälder für das Gemeinwohl darin ausdrücklich und mehrfach betont. Neu ist, dass die Kommunen, die die Bewirtschaftung ihrer Wälder mit eigenem Personal oder durch Dritte bewerkstelligen, ab 2012 einen Gemeinwohlausgleich von 7,80€ je Hektar Holzbodenfläche (Betriebsleitung und Betriebsführung) bzw. 6,50€ je Hektar Holzbodenfläche (nur Betriebsführung) erhalten. Von diesem Ausgleich profitieren auch die Kommunen, bei denen eine staatliche Beförsterung aufgrund des Personalabbaus künftig nicht mehr möglich sein sollte. Nach dem alten Kommunalwaldpakt 2004 wären diese Kommunen leer ausgegangen.

Gleichzeitig soll es für die Kommunen mit staatlicher Beförsterung bei einem Eigenanteil von höchstens 60 Prozent der für den Staat entstehenden Personalaufwendungen frühestens ab 2016 bleiben. In diesem Zusammenhang hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt, dass über den bereits beschlossenen Personalabbau hinaus keine weitere Reduzierung beabsichtigt ist. Die Anhebung der Entgelte soll, wie bereits 2004 vereinbart, in zwei weiteren Stufen zum 1. Juli 2013 und frühestens zum 1. Januar 2016 erfolgen. Die Geltung des Kommunalwaldpaktes wird bis 2019 garantiert, sodass nunmehr eine gewisse Planungssicherheit herrscht. Dann soll eine Evaluierung der bis dahin eingetretenen Entwicklungen erfolgen.

im November 2004 wurde vom Bayerischen Gemeindetag und der Bayerischen Staatsregierung eine „Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald" unterzeichnet. Mit diesem sogenannten „Kommunalwaldpakt" sollten die Folgen des von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der Forstreform 2004 beschlossenen Personalabbaus von ca. 20 % in der staatlichen Forstverwaltung, der bis 2019 abgeschlossen sein soll, für die Kommunen möglichst minimiert werden. Damals wurde eine Aufrechterhaltung der staatlichen Beförsterung bis zum 1. Januar 2010 garantiert. Nach diesem Zeitpunkt sollte die Forstverwaltung diese Aufgaben noch „im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten" wahrnehmen können. Gegenstand der Vereinbarung war weiter eine stufenweise Anhebung der von den Kommunen zu entrichtenden Entgelte für die staatliche Beförsterung bis 2016 auf höchstens 60 Prozent der für den Staat entstehenden Personalaufwendungen (sogenannte 60 : 40 Prozent - Regelung). Für die Kommunen, die die Bewirtschaftung der Waldflächen durch eigenes Fachpersonal erledigen, konnte nur noch für die Jahre 2005 und 2006 ein Personalkostenzuschuss erreicht werden.

Ziel des Bayerischen Gemeindetags war es, vor dem Hintergrund der Bedeutung der vorbildlichen Bewirtschaftung der Kommunalwälder für das Gemeinwesen insbesondere auch im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels, eine weitere Garantie für die staatliche Beförsterung ab 2010 zu erreichen, zumindest aber die Folgen eines Auslaufens dieser Garantie abzufedern. Hierzu gehörte auch, die Kommunen, die ihre Waldflächen bereits bisher in Eigenregie bewirtschaften bzw. künftig wegen Ausfalls der staatlichen Beförsterung selbst bewirtschaften müssen, mit einzubeziehen. Dies sollte aber auf keinen Fall zu Lasten der Kommunen geschehen, deren Waldflächen staatlich beförstert werden und die unter die 60 : 40 Prozent - Regelung fallen. Der Bayerische Städtetag hat sich diesen Forderungen angeschlossen.

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