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Sinner: Bayern setzt Maßstäbe in der Kinderbetreuung

Main-Spessart. Der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner nimmt einige gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel zum Anlass um die Betroffenen zu informieren. „Bayern hat in den letzten Jahren beim Ausbau der Kindertagesstätten eindrucksvolle Fortschritte gemacht. Die Betreuungsquote hat sich von 13,7 Prozent im Jahr 2008 auf aktuell 28 Prozent mehr als verdoppelt", so der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner.

„Diese beachtliche Ausbaudynamik ist nicht zuletzt einem eigens dafür geschaffenen Sonderprogramm des Freistaats zu verdanken. Neben Bundesmitteln in Höhe von 340 Millionen Euro wird Bayern bis 2013 mindestens weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Sinner: „Wir sind zuversichtlich, dass der ab 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt werden kann".

Aber nicht nur der Kita-Ausbau stehe im Fokus, so Sinner, sondern auch die Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung. „In erster Linie brauchen wir eine verbesserte Personalausstattung. Kleinere Gruppen sind der beste Weg, um unsere Bildungs-und Erziehungsziele noch effektiver zu vermitteln", so der CSU-Abgeordnete. „Wichtig erscheinen mir aber auch die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen sowie die Stärkung von Kitas im ländlichen Raum. Diese Ziele werden wir im Rahmen der Neufassung des Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) anpacken."

Eberhard Sinner machte darüber hinaus deutlich, dass mit der nun geplanten stufenweisen Einführung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres eine gezielte Entlastung für die Eltern erreicht werden solle, von der auch die Kommunen profitierten. Sinner: „Wir möchten unseren Familien nach Kräften dabei helfen, ihre wichtige gesellschaftliche Funktion bestmöglich ausfüllen zu können." Echte Wahlfreiheit, betonte Sinner, bedeute aber auch, diejenigen Eltern, die sich gegen eine Betreuung in der Kita entscheiden würden, angemessen zu unterstützen und ihre Erziehungsleistung stärker zu honorieren. Deshalb sei die Einführung eines Betreuungsgelds ein wichtiger Schritt.

Sinner: „Das Betreuungsgeld ist die Antwort auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Wer keinen Kita-Platz in Anspruch nimmt, soll keinem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sein. Kein Kriterium für den Bezug des Betreuungsgelds ist übrigens die Erwerbstätigkeit der Eltern. Das bedeutet im Klartext: Das Betreuungsgeld zwingt niemanden dazu, daheim zu bleiben."

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