„Mit den neuen Regelungen setzen wir die Erfahrungen aus den vergangenen Kommunalwahlen praxisgerecht um und entwickeln das kommunale Wahlrecht zeitgerecht fort", so der CSU-Abgeordnete Eberhard Sinner nach der Abstimmung.
Das vom Landtag verabschiedete Gesetz sieht eine Reihe wichtiger Neuerungen im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor. So wird beispielsweise die Briefwahl wesentlich erleichtert, indem künftig auf die Angabe von Gründen verzichtet wird. Damit wird eine Briefwahl generell möglich sein und das Verfahren entbürokratisiert. Sinner „Viele Bürger wollen den umfangreichen Kommunalwahlzettel zuhause in Ruhe ausfüllen oder den Wahlsonntag anders verbringen. Es gibt keinen Grund, sie daran zu hindern."
Zudem ist vorgesehen, dass die Wahlablehnung und der Rücktritt vom Mandat durch ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger auch ohne wichtigen Grund möglich sein sollen. Damit werden ehrenamtliche Amts- und Mandatsträger den berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten gleich gestellt. „Wer sich freiwillig in den Dienst des Gemeinwohls stellt und über Jahre hinweg ehrenamtlich politisch tätig ist, soll auch freiwillig aufhören können, ohne sich hämische Fragen darüber, ob er wirklich einen wichtigen Grund dafür hat, gefallen lassen zu müssen," betonte Sinner. Weitere wichtige Änderungen sind die Aufgabe des Schwerpunkts der Lebensbeziehung in Wahlkreisen als Wählbarkeitsvoraussetzung und die Anhebung der Höchstaltersgrenze bei Landräten und Bürgermeistern.