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Sinner: "Wer sich ehrenamtlich engagiert bekommt vielfältig zurück"

„Das Ehrenamt zahlt sich aus in Bayern. Soziales Engagement ist eine Quelle, aus der wir schöpfen können, denn im Ehrenamt bekommt man vielfältig zurück, was man gibt. Im sozialen Engagement vereint sich Freiwilligkeit, Solidarität und Verantwortung. Das ist der Kitt unserer Gesellschaft“, so der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner.

Sinner war auch  Vorsitzender der Arbeitsgruppe Aktive Bürgergesellschaft/Ehrenamt der CSU-Fraktion. Vor diesem Hintergrund will die CSU-Landtagsfraktion  mit einer Neuregelung der Bayerischen Ehrenamtskarte ein Zeichen der Anerkennung setzen für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren. „Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte. Des Weiteren erhalten Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten oder erhalten haben, eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte“, so Sinner.

Eberhard Sinner freut sich, dass der Kreistag Main-Spessart in seiner jüngsten Sitzung die Voraussetzung für den Erhalt der Karte beschlossen hat. Voraussetzung für die Bayerische Ehrenamtscard ist, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligt. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören:

1. ein Mindestalter von 16 Jahren

2. freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche (bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich), oder

3.  gemeinwohlorientiertes Bürgerschaftliches Engagement seit mindestens 2 Jahren.

Sinner weiter: „Wir wenden uns gegen Überlegungen in der EU-Kommission, ehrenamtlich geleistete Stunden künftig auf die Arbeitszeit anzurechnen und damit den Beschränkungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu unterwerfen“. Sinner kritisierte das Vorhaben scharf: „Sollten diese Vorstellungen tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies fatale Folgen für unser Land. Damit würde die Axt an unser bewährtes und erfolgreiches System des Ehrenamtes gelegt. Das wäre das Ende der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und unserer Hilfsorganisationen in ihrer bisherigen Form. Das wollen wir mit vereinten Kräften verhindern“, so der Kreisvorsitzende des Bayerischen Roten Kreuzes.  Die CSU-Landtagsfraktion hat daher zuletzt einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingereicht.

Die Anrechnung von Arbeitszeiten soll dem Vernehmen nach insbesondere dann gelten, wenn Ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, die auch von Angestellten und Beamten ausgeführt werden, wie dies etwa bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten oder den Hilfsorganisationen der Fall ist.  Nach dem vom Landtag beschlossenen Antrag der CSU-Fraktion soll sich die Staatsregierung auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie hinsichtlich der Höchstgrenze der Arbeitszeit von 48 Wochenstunden nicht auf ehrenamtliches Engagement angewendet wird. Sinner warnt: „Auch bei den kulturellen und den Sportvereinen ist diese existenziell bedrohliche Situation nicht vom Tisch.“

 

Bis zum Herbst verhandeln noch die europäischen Sozialpartner über die Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Sollte hierbei keine Einigung erzielt werden, wird die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag vorlegen.

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