In jüngerer Zeit wurden Befürchtungen geäußert, die EU-Kommission wolle ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere bei der freiwilligen Feuerwehr, in eine überarbeitete EU-Arbeitszeitrichtlinie einbeziehen. Da bei Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeiten die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht einzuhalten sei, würden ehrenamtliche Tätigkeiten mindestens empfindlich beeinträchtigt.
Der „Sturm im Blätterwald“ hat die deutsche Vertretung der EU-Kommission mittlerweile veranlasst gesehen, so Eberhard Sinner, eine Pressemitteilung mit einem offiziellen Dementi herauszugeben: Es gebe derzeit keinen Vorschlag der EU-Kommission, die bestehenden Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern. Insbesondere habe die Kommission nicht vorgeschlagen, eine Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden für die freiwillige Feuerwehr festzulegen.
Die derzeitige Diskussion werde unter dem Hintergrund geführt, dass bei den Verhandlungen der Sozialpartner bereits im April 2009 ein Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie nach mehrjährigen Beratungen scheiterte. Europäisches Parlament und EU-Ministerrat konnten sich insbesondere bei den Ausnahmeregelungen bei der Wochenarbeitszeit und der Anrechnung von Bereitschaftsdiensten nicht einigen. Tatsächlich, so Sinner, liegt der Ball derzeit nicht bei der EU-Kommission, sondern bei den europäischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden. Diese verhandeln seit Februar 2012 über eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie.
Dem Vernehmen nach ist die hier erörterte Frage (Ehrenamt) derzeit nicht Gegenstand der Verhandlungen der Sozialpartner. Vielmehr stehen weitere Kernfragen wie Ausnahmeregelungen von der Höchstarbeitszeit, Umgang mit Bereitschaftsdienstzeiten, Mindestruhezeiten und übermäßig langen Arbeitszeiten im Mittelpunkt der Verhandlungen. Dabei scheinen die Positionen der Verhandlungspartner nach wie vor weit auseinander zu liegen. Derzeit geht man daher in Brüssel nicht davon aus, dass es in den voraussichtlich bis September 2012 dauernden Verhandlungen zu einer Einigung kommt.
Sollte es, wie derzeit zu erwarten, nicht zu einer Einigung der Sozialpartner zur Arbeitszeitrichtlinie kommen, sieht es im Augenblick so aus, als werde die EU-Kommission dann von ihrem Vorschlagsrecht für eine geänderte Richtlinie Gebrauch machen. Für diesen Fall werden Äußerungen der EU-Kommission, die getätigt wurden und werden, mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden müssen.
Dies könnte sich für die Situation der Feuerwehren so darstellen, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehr die die europäische Definition von Arbeitnehmer erfüllen, aus Sicht der EU-Kommission nicht von vornherein von der Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen werden können. Welcher arbeitszeitmäßigen Vorgaben es dann für diese Arbeitnehmer bedarf, muss gesondert untersucht werden. Andererseits hat die EU-Kommission bisher Aussagen vermieden, dass alle Angehörige der freiwilligen Feuerwehr stets als Arbeitnehmer anzusehen sind. Sie verweist lediglich darauf, dass ehrenamtliche Feuerwehrleute derzeit von einigen Mitgliedstaaten als Arbeitnehmer betrachtet werden, von anderen nicht.
Die Bundesregierung hat offenbar den betroffenen Verbänden signalisiert, derzeit keinen Handlungsbedarf zu sehen, und hält insbesondere eine Intervention bei der EU-Kommission nicht für nötig. Sie verweist auf die laufenden Verhandlungen der Sozialpartner sowie darauf, dass die EU-Kommission sich zum Thema bisher nur beiläufig und ohne konkreten Änderungsvorschlag geäußert hat. Auch sei es eher unwahrscheinlich, dass künftig alle ehrenamtlich Beschäftigten generell und ausnahmslos der Arbeitszeitrichtlinie unterworfen seien. Der CSU-Abgeordnete Eberhard Sinner rät deshalb, die weitere Entwicklung „mit Interesse aber ohne unnötige Aufgeregtheit“ zu verfolgen.