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"Sicherstellung der medizinischen Versorgung Kernelement des modernen Sozialstaates"

Main-Spessart. In einem Schreiben an der Kreisvorsitzenden des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU Main-Spessart, Dr. Matthias Schmidt (Burgsinn) und Klinikreferent Ottmar Kliegl, informierte Staatsminister Eberhard Sinner über die jüngsten Entscheidungen der CSU-Landtagsfraktion in Kreuth über die aktuelle Lage der Gesundheitspolitik.

Die CSU ist sich der Brisanz des Themas bewusst, verweist aber auf die eigentliche Zuständigkeit von Bundes-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dies dürfe bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden, so Eberhard Sinner.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung zählt aus Sicht der CSU zu den herausragenden und unverzichtbaren Kernelementen eines modernen Sozialstaates, so Eberhard Sinner. Dabei gehöre der Erhalt der niedergelassenen Ärzte zu den Grundvoraussetzungen des Gesundheitswesens. Der Erhalt der niedergelassenen Haus- und Fachärzteschaft als freier Berufsstand ist für die CSU unverzichtbar. Motivierte und engagierte Haus- wie Fachärzte sind Grundpfeiler einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Bayern. Den bayerischen Hausärzten kommt dabei als erste und wichtigste Ansprechpartner für viele Patientinnen und Patienten eine besondere Bedeutung zu; sie sind häufig nicht nur Mediziner, sondern auch Ratgeber in vielen schwierigen Lebenslagen. Die persönliche Beziehung, das individuelle Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist durch nichts zu ersetzen, schon gar nicht durch Call-Center oder ähnliches. Die medizinische Behandlung durch die freiberufliche Ärzteschaft muss klaren Vorrang vor Medizinischen Versorgungszentren haben. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte vor allem durch

a) eine gezielte Nachwuchsförderung,

b) eine verstärkte Entbürokratisierung und

c) eine erhöhte Transparenz des Leistungsgeschehens und der Mittelverwendung (unter anderem bei Honoraren)

so gestalten, dass auch künftig eine erstklassige Versorgung der bayerischen Patientinnen und Patienten durch eine freiberuflich tätige Ärzteschaft gewährleistet werden kann. Dazu leistet der Erhalt der Privaten Krankenversicherung, der auf den Einsatz der CSU zurückzuführen ist, einen wichtigen Beitrag.

Insbesondere ist aber ebenfalls eine angemessene Vergütung im niedergelassenen Bereich erforderlich. Die CSU begrüßt deshalb, dass im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 die Budgetierung der Honorare beendet wird und im Zuge der Vergütungsreform ab 1.1.2009 die vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich mit festen Preisen in einer Euro-Gebührenordnung abgebildet werden. Die CSU setzt sich bei der Vergütungsreform mit einem deutschlandweit einheitlichen Bewertungsmaßstab für eine Besitzstandswahrung bei der ärztlichen Vergütung in Bayern ein. Die niedergelassenen Ärzte in Bayern dürfen von einer Honorarverbesserung bei Beendigung der Budgetierung nicht ausgeschlossen werden.

Im Interesse der Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in Bayern ist es aus Sicht der CSU ebenso unabdingbar, dass Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung auch künftig in einer Hand bleiben. Das bestehende Finanzierungssystem hat im Freistaat Bayern zu einem anerkannt hohen Versorgungsniveau im Krankenhausbereich geführt, so Eberhard Sinner. Monistische Finanzierung bedeutet Abkehr vom Föderalismus, schwächt die Krankenhausplanung, geht am konkreten Investitionsbedarf vorbei und ist ineffizient. Die CSU wird deshalb die Verantwortung für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der bayerischen Bevölkerung nicht aus der Hand geben. Die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages erfordert es auch, dass gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Krankenhäusern eine Refinanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen ermöglichen.

Die CSU steht nach den Worten Sinners nach wie vor zu dem gesundheitspolitischen Kompromiss, der im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vereinbart und von der CSU aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung mitgetragen wurde und wird. Die CSU verlangt jedoch nach wie vor mit allem Nachdruck, dass die im GKV-WSG normierten Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesundheitsfonds von der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesgesundheitsministerium vereinbarungs- und gesetzeskonform umgesetzt werden. Hierzu gehört, dass rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Fonds Klarheit über seine finanziellen Auswirkungen geschaffen werden muss. Dies ist jedenfalls bislang noch nicht der Fall: Entgegen dem Gesetzesauftrag und dem mit den Ländern abgestimmten Gutachtensauftrag enthält das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Konvergenzklausel dem Vernehmen nach keine belastbaren Zahlen über die länderbezogenen Transferwirkungen, so Sinner.

 


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