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Sinner: „CSU sorgt für zukunftssichere ärztliche Versorgung“

Main-Spessart. In einem Brief an den CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner informiert Bayerns Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber über die jüngsten Kabinettsbeschlüsse über eine künftige zukunftssichere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum.

 

Das Bayerische Kabinett hat Förderprogramme zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung beschlossen, um so die künftige ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen sicherzustellen. Sinner begrüßt diese Initiative, da auch im Landkreis Main-Spessart Auswirkungen in der ärztlichen Versorgung festzustellen sind. Immer schwieriger werde es, so Sinner, Arztpraxen in ländlichen Gegenden neu zu besetzen.

Gesundheitsminister Dr. Huber: „Dem Kabinettsausschuss Demografischer Wandel war es ein besonderes Anliegen, schon jetzt die Weichen richtig zu stellen für eine auch in Zukunft qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen. Dafür wurden dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Nachtragshaushalt 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung gefördert“.

 Der ländliche Raum stehe hierbei im Mittelpunkt unserer Anstrengungen, so Dr. Huber und weist auf die jetzt vorgesehenen Förderprogramme hin:

 1. Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte

Die Versorgungsstrukturen müssen sich anpassen, wenn immer weniger junge Ärztinnen und  Ärzte ihre Zukunft in einer Einzelpraxis sehen, weil sie etwa das wirtschaftliche Risiko nicht eingehen wollen, großen Wert auf eine ausgeglicheneWork-Life-Balance legen oder die Berufsausübung im Team bevorzugen. Durch das Programm sollen daher innovative Projekte gefördert werden, mit denen dem Strukturwandel im Gesundheitssystem modellhaft begegnet werden kann. Beispiele hierfür sind Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen, Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden, oder neue Organisationsformen des Bereitschaftsdienstes.Finanziert werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Projekt. Die Förderlaufzeit beträgt bis zu drei Jahren. Für die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte stehen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012, sowie 300.000 Euro aus ,,Aufbruch Bayern"  zur Verfügung.

 2. Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum

Ärzte entscheiden sich immer weniger für eine Niederlassung außerhalb der städtischen Bereiche. Durch einen finanziellen Anreiz soll daher die Entscheidung für

eine Niederlassung als Hausarzt im ländlichen Raum gefördert und die Praxisgründung erleichtert werden. Die Niederlassung wird mit einer Niederlassungsprämie von 60.000 Euro unterstützt. Die Niederlassung muss in der Regel in einem der 30 Planungsbereiche erfolgen. in denen die Nachfolgergewinnung am dringendsten ist. Dies ist dann der Fall, wenn für einen Planungsbereich Unterversorgung (weniger als 75 Prozent der nach der Bedarfsplanung erforderlichen Ärzte) oder nahezu Unterversorgung zu befürchten ist und es nicht gelingen sollte, Ersatz für die Hausärzte zu finden, die heute 60 Jahre und älter sind. Anhand der Versorgungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern wird dieses Gebiet jährlich neu bestimmt. Darüber hinaus können über eine Härtefallklausel im Einzelfall besonders schwierige Fälle auch in anderen Bereichen gefördert werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Hausarzt sich in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern niederlassen; größere Gemeinden haben in der Regel geringere Probleme mit der Nachbesetzung freier Arztsitze. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Hausarzt sich verpflichtet, mindestens fünf Jahre einen hausärztlichen Vertragsarztsitz am gewählten Ort zu betreiben. Für die Niederlassungsförderung stehen Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012 zur Verfügung. Damit können rund 30 Niederlassungen gefördert werden.

3. Stipendienprogramm für Medizinstudierende

lmmer weniger Medizinstudierende können sich vorstellen, ihren Lebensmittelpunkt später im ländlichen Raum zu wählen. Dem gilt es entgegenzuwirken. Deshalb sollen Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für eine bestimmte Zeit als Arzt im ländlichen Raum tätig zu werden, ein Stipendium bekommen. Dieses beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gewährt. Es ist nicht zurückzuzahlen bei einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Arzt im ländlichen Raum im ambulanten oder stationären Bereich. Für das Stipendienprogramm stehen Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können rund 60 Stipendien vergeben werden, so Staatsminister Dr. Marcel Huber.

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