Eberhard Sinner - HomeEberhard Sinner - SitemapEberhard Sinner - RSS-Feed

Sinner: „Neue Wege Bayerns bei der Eingriffsregelung – Interessensausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Main-Spessart. In einem Schreiben an die Kreisobleute des Bayerischen Bauernverbandes Gerhard Endres und Maria Hoßmann, sowie das Amt für Landwirtschaft und Ernährung informierte der CSU-Abgeordnete Eberhard Sinner über die neuen bayerischen Wege Bayerns über Eingriffsregelungen zum Interessensausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

 

 

 Bayerns Umweltminister Dr. Marcel Huber hatte Sinner auf Nachfrage über die aktuellen Entscheidungen des Ministerrates vom 27. Juni informiert, in der die Eckpunkte einer Bayerischen Kompensationsverordnung beschlossen wurden.

Umweltminister Dr. Huber: „Soweit Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, müssen diese nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kompensiert werden. Die Grundsätze und Rangfolge der naturschutzrechtlichen Kompensation sind verbindlich im Bundesrecht geregelt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z. B. durch Renaturierung eines Baches oder Anlage eines Biotops, zu kompensieren (Realkompensation). Ist dies unmöglich, muss der Eingriffsverursacher eine Ersatzzahlung leisten.

 Die nähere Ausgestaltung und Auslegung dieser Grundsätze soll durch Erlass einer Kompensationsverordnung für Bayern einheitlich und nachvollziehbar geregelt werden. Eine bayerische Kompensationsverordnung kann allerdings nicht die Bauleitplanung, das Artenschutzrecht oder EU-Vorgaben für FFH- und Vogelschutzgebiete regeln. Hier handelt es sich um abweichungsfestes Bundes- oder EU-Recht. Im bundesweiten Vergleich gibt es derzeit noch keine vergleichbare umfassende Regelung, Bayern betritt hier Neuland und nimmt eine Vorreiterrolle ein.

Ein Ziel der neuen Kompensationsverordnung ist es, gerade auch landwirtschaftlich hochwertige Nutzflächen zu schonen. Die land- und forstwirtschaftlichen Belange werden umfassend berücksichtigt. Bayerns beste Ackerböden genießen künftig besonderen Schutz und sollen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weitgehend geschont werden. Besonders geeignete Böden im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 BNatSchG sind im regionalen Vergleich überdurchschnittlich ertragreiche Böden. Künftig sind zuerst andere Möglichkeiten der Kompensation zu prüfen, wie z. B. Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen. Die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen ist ultima ratio.

Durch eine frühzeitige Beteiligung der Landwirtschaftsverwaltung bereits im Planungsprozess können die Belange der Landwirtschaft besser berücksichtigt werden und das Verfahren wird transparenter. Zukünftig wird die Kompensation noch flexibler. Kompensationsmaßnahmen müssen nicht mehr direkt am Ort des Eingriffs erfolgen, sondern können auch über regionale Flächenpools in naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche (z. B. Schutzgebiete) gelenkt werden. Eine zeitliche Flexibilisierung wird durch Ökokonten erreicht. Hier können vorgezogene Naturschutzmaßnahmen honoriert werden.

Die Integration von Kompensationsmaßnahmen in die landwirtschaftliche Nutzung („PIK“) erhält einen höheren Stellenwert, z. B. die Anlage von Blühstreifen oder die extensive Bewirtschaftung von Grünland. Hierfür wird der Maßnahmenkatalog um PIK-Maßnahmen auf Acker, Grünland und im Wald erweitert. Für Maßnahmen auf wechselnden Flächen soll künftig eine vertragliche Vereinbarung mit zertifizierten Maßnahmenträgern wie der Kulturlandstiftung oder Landschaftspflegeverbänden ausreichen. So kann eine Sicherung im Grundbuch entfallen. Damit wird einem langjährigen Anliegen der Landwirtschaft entsprochen, und zugleich kann der Fortbestand von Arten, die an eine landwirtschaftliche Nutzung angepasst sind, gesichert werden.

Zukünftig soll die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Kompensation die Eingriffsfläche nicht überschreiten. Von einem 1:1-Ausgleich ist Bayern ohnehin heute schon weit entfernt. Im langjährigen Mittel liegt der durchschnittliche Kompensationsfaktor unter 1:0,4. Wenn naturschutzfachlich besonders herausragende Flächen betroffen sind (z. B. FFH-Gebiete), kann der Ausgleich nach verbindlichem EU- und Bundesrecht höher liegen. Auch bei der Verwendung von Ersatzgeldern soll auf landwirtschaftlich hochwertige Flächen möglichst nicht zurückgegriffen werden.

Umweltminister Dr. Marcel Huber:  „Mit diesen Eckpunkten kann ein sachgerechter Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft sowie dem Wirtschaftsstandort Bayern erreicht werden. Bis Ende dieses Jahres wird auf der Grundlage der Eckpunkte ein mit allen betroffenen Ressorts abgestimmter Verordnungsentwurf erstellt“.

Twitter

Noahs Welt spielen

 

 

 

Umfragen

Sollen Windkrafträder nur dort gebaut werden, wo sie Menschen und Natur nicht stören?
JA - da stimme ich zu! (58,5%)
 
Ist mir egal. (24,5%)
 
NEIN - jede Gemeinde soll das selbst entscheiden. (17,0%)
 
zur Umfrage