Sinner: „Es regelt die Rechtsverhältnisse der Amtsträger in den Kommunen. Die Neufassung war erforderlich, um das Recht formal und inhaltlich an die Bestimmungen des neuen Dienstrechts und des Beamtenstatusgesetzes des Bundes anzupassen.“ Das neue Gesetz gilt ab 1. August 2012.
„Wir haben die Gelegenheit genutzt, verschiedene Änderungen im Besoldungs- und Nebentätigkeitsrecht zugunsten von Bürgermeistern, Landräten und Gemeinderatsmitgliedern vorzunehmen. Damit wurden auch langjährige Forderungen der kommunalen Wahlbeamten erfüllt“, so der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete. Die Novellierung des Gesetzes sieht Verbesserungen beim Status, bei der Bezahlung und bei der Versorgung vor. So wird beispielsweise bei Landräten, Oberbürgermeistern und berufsmäßigen ersten Bürgermeistern als Besoldungsgruppe künftig die höhere der beiden derzeit möglichen Besoldungsgruppen festgelegt. Beschlossen wurden zudem höhere Dienstaufwandsentschädigungen, eine höhere Staffelung des Pflichtehrensolds für Bürgermeister, die mehr als 18 Jahre im Amt waren sowie die Anhebung von Freibetragsgrenzen. In dem Gesetz wurden nicht nur notwendige formale Änderungen vorgenommen, sondern zahlreiche Verbesserungen für die kommunalen Wahlbeamten erreicht. Damit tragen wir den gestiegenen Anforderungen und der hohen Verantwortung kommunaler Mandatsträger Rechnung“, betonte Sinner.