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Sinner: Novelle des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verabschiedet

Main-Spessart. Der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner informiert die Kindergartenträger, dass der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-/FDP-Koalition die Novelle des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verabschiedet hat.

Damit werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Kleinere Gruppen für die Kinder und eine spürbare Beitragsentlastung für die Eltern. Dazu wird der Mindestanstellungsschlüssel ein weiteres Mal abgesenkt, was die hohe Qualität in der Kinderbetreuung weiter verbessert. Gleichzeitig werden Eltern, deren Kinder das letzte Kindergartenjahr besuchen, bei der Beitragszahlung mit 600 Euro und ab dem Kindergartenjahr 2013/14 sogar mit 1200 Euro pro Jahr spürbar entlastet.

Sinner: Aufgrund einer Initiative der CSU-Fraktion kommt diese Entlastung auch den so genannten „Kann-Kindern“ zugute, die vorzeitig eingeschult werden. Für sie wird die Beitragsentlastung ab Antragstellung auf vorzeitige Einschulung gewährt. Darüber hinaus wird die Förderung für Landkindergärten erhöht und die Verwaltungsarbeit vereinfacht, indem etwa die so genannte „Gastkinderregelung“ abgeschafft und die Bedarfsplanung erleichtert wird. Die Stellung von Kindern mit Behinderung wird gestärkt und ein inklusiver Bildungsauftrag im Gesetz verankert. Insbesondere wird die erhöhte Förderung für Kinder mit Behinderung zukünftig an die Eingliederungshilfeleistung des Bezirks gekoppelt, um die gesteigerten Anforderungen an die Betreuung bestmöglich erfüllen zu können.

Auf Betreiben der CSU-Fraktion ist nunmehr sichergestellt, dass diese erhöhte Förderung für einen Zeitraum von sechs Monaten auch dann den Einrichtungen zugutekommt, wenn die Bezirke noch nicht über den Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden haben; das verschafft den Einrichtungen Planungssicherheit und erleichtert den Eltern die Suche nach einem Krippenplatz. Insgesamt werden jährlich etwa 185 Millionen Euro zusätzlich investiert, um die Kinderbetreuung weiter voran zu bringen.

Auch die Kommunen werden bei der Kinderbetreuung entlastet, indem die bisherige Deckelung der Investitionskosten bei Kindertageseinrichtungen auf zwei Drittel infolge eines Änderungsantrags der CSU-Fraktion zukünftig entfallen wird. Das bedeutet für die bayerischen Kommunen ein Plus von bis zu 30 Millionen Euro.

Neben dem bayerischen Sonderinvestitionsprogramm, im Rahmen dessen bereits 600 Millionen zum Ausbau der Kinderbetreuung bereitgestellt wurden, zeigt der Freistaat damit einmal mehr, dass er wie kein anderes Land die bedarfsgerechte Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen nach Kräften unterstützt. Davon abgesehen stellt Bayern allein bei den laufenden Kosten der Kinderbetreuung jedes Jahr über eine Milliarde Euro bereit und liegt damit ebenfalls bundesweit im Spitzenfeld.

Der CSU-Abgeordnete Eberhard Sinner: „Auch deshalb kann sich die Bilanz der letzten fünf Jahre sehen lassen: Die Versorgungsquote bei Betreuungsplätzen für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr konnte von zehn Prozent auf jetzt 43 Prozent vervierfacht werden“.

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