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Sinner: Katzenschutzverordnung "Modell Paderborn" aus rechtlichen Gründen nicht möglich

Main-Spessart. Die Einführung des sogenannten “Paderborner Modells“ als Katzenschutzverordnung ist derzeit in Bayern nicht möglich. Dies erfuhr der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner von Bayerns Umweltminister Dr. Marcel Huber.

Das überhandnehmende Problem der freilaufenden Katzen, das man durch Kastration reduzieren könnte, wurde von der Partensteiner CSU-Kreisrätin und früheren zweiten Vorsitzenden des Tierschutzvereins Lohr, Ute Schawerna-Pedrosa, an Sinner herangetragen, nachdem ein ähnlicher Vorstoß beim Landratsamt Main-Spessart aus den gleichen rechtlichen Gründen scheiterte. Von Seiten der Tierschützer wird immer wieder angeregt, auch in Bayern eine Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die Freilauf erhalten, zu schaffen. Eine vergleichbare Regelung gibt es in einigen Städten außerhalb Bayerns. Die Tierschützer hoffen, dass durch einen Erlass einer derartigen Verordnung die steigende Zahl verwildert lebender und unversorgter Katzen begrenzt werden kann und die Tierheime entlastet werden.

Minister Dr. Marcel Huber informierte den Abgeordneten Sinner, dass das Tierschutzrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt und die Kastration von Tieren bereits im Tierschutzgesetz geregelt ist. Deshalb hätten die Länder derzeit keine Befugnis, abweichende tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Kastration zu erlassen. Vor diesem Hintergrund basieren die bisher in Paderborn und anderen Städten erlassenen kommunalen Vorschriften zur Kastrationspflicht auf dem Sicherheitsrecht. Da eine Gefährdung des Menschen durch streunende Katzen regelmäßig nicht vorliegt, kann allenfalls das Leiden der Tiere als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewertet werden, so Minister Huber.

In Bayer können auf der Grundlage des Sicherheitsrechts keine kommunalen Katzenschutzverordnungen erlassen werden, da das Landesstraf- und Verordnungsgesetz eine hierfür erforderliche Ermächtigungsgrundlage nicht beinhaltet. Um einen etwaigen bestehenden  gesetzgeberischen Handlungsbedarf abzuklären, habe das Bayerische Innenministerium im Jahr 2010 die Regierungen um Mitteilungen gebeten, inwieweit die Problematik in den einzelnen Regierungsbezirken aufgetreten ist. Ergebnis der Abfrage war, dass die Gemeinden überwiegend keine Probleme auf Grund von verwilderten Katzen hätten und eine rechtliche Neuregelung für nicht erforderlich erachten würden.

Minister Dr. Huber:  „Ein derzeit vorliegender Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthält eine Ermächtigung, die es den Landesregierungen ermöglichen würde, Maßnahmen zum Schutz von freilebenden Katzen zu erlassen“. Auch würde es der Minister „aus fachlicher Sicht“ unbedingt begrüßen, wenn freilaufende Katzen kastriert würden. Deshalb habe sein Ministerium auch ein Faltblatt mit wichtigen Informationen herausgebracht, das über die Internetseite bestellt werden kann und dort auch zum Download zur Verfügung steht. Dieses Faltblatt finde großen Anklang bei den Tierschutzbehörden und Behörden, so der Minister.

 

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