Mit der Differenzierung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Aufwandsentschädigungen sollen letztere von der Anrechnung ausgenommen werden. Der Bund verfolgt damit eine Angleichung an das Einkommensteuerrecht, die auch auf der Linie des Bundesverwaltungsgerichts liegen dürfte. Es hat mir Urteil aus dem Jahr 2004 bestimmt, dass Werbungskosten von der Anrechnung freizustellen sind.
Dies hat große Auswirkungen für viele ehrenamtliche Bürgermeister, deren Bürgermeisterentschädigung mit Pensionsbezügen verrechnet werden sollen. Bürgermeister Richard Krebs (Bischbrunn) hat als stellvertretender Kreisvorsitzender des Gemeindetages Wolfgang Zöller, MdB und Staatsminister Eberhard Sinner eingeschaltet. Wolfgang Zöller lässt den Vorgang derzeit in Berlin prüfen. Bayerns Finanzminister Erwin Huber gibt jetzt für ehemalige Landesbeamte Entwarnung: "In Bayern gibt es für eine derartige Gesetzesänderung, gerade im Hinblick auf mögliche negative Auswirkungen für ehrenamtlich Tätige, keine Planungen. Sollte sich der Bund für die Gesetzesänderung entscheiden, hätte dies keine Auswirkungen für Versorgungsempfänger des Freistaates und der bayerischen Kommunen", so Huber in einem Schreiben an Staatsminister Eberhard Sinner und gibt somit Entwarnung für einen Teilbereich der Betroffenen.