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Sinner-Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Main-Spessart. Für den Lohrer CSU-Landtagsabgeordneten Eberhard Sinner ist die Aufnahme des Landkreises Miltenberg in den Verordnungsentwurf über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms „ein Ausreißer“, da sonst die Landkreise entlang der ehemaligen Zonengrenze und Grenze zur tschechischen Republik einschließlich West Mittelfrankens in die „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ zugeordnet sind.

Sinner verweist darauf, dass in dem  Entwurf des Landesentwicklungsprogramm bisher keine Abgrenzung nach Gemeindegrenzen möglich ist, auch wenn die Strukturen benachbarter Kommunen oft  sehr unterschiedlich sein können. Ziel der erneuten Anhörung sei es, die Argumente  der Kommunen zu sammeln und dann bei der Entscheidung im Landtag abzuwägen. Der CSU-Abgeordnete begrüßt die grundsätzlich positive Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes, auch wenn im Einzelfall bei einer landesweiten Abwägung andere Kriterien ausschlaggebend seien, die nicht allen örtlichen Vorstellungen und Wünschen entsprechen. 

Vor allem von Gemeinden aus dem Sinngrund, aber auch aus der Stadt Arnstein wurde Handlungsbedarf im Anhörungsverfahren angemeldet. Alle im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemachten Anregungen kommen bei der abschließenden Beratung im Landtag auf den Tisch. Die Abgrenzung der Räume mit besonderem Handlungsbedarf erfolgt nach einem Kriterienkatalog aus Bevölkerungsprognose, Arbeitslosenquote, Beschäftigtenquote, Pro-Kopf-Einkommen und Wanderungssaldo der jungen Generation. Daraus wird ein Strukturindex gebildet, aus dem sich ein bayerischer Durchschnitt errechnen lässt. Alle bayerischen Landkreise, die bis 85 % des Durchschnittswertes liegen, wurden dieser Raumkategorie zugeordnet.

Die Abgrenzung auf Gemeindeebene ist nach Meinung des Wirtschaftsministers deshalb schwierig, weil bestimmte Daten für die Gemeinden nicht vorliegen. Unabhängig davon ist sich Eberhard Sinner mit Erwin Huber, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses einig, dass bei der Beratung im Landtag noch einmal ein Vorstoß unternommen werden soll, homogene Räume innerhalb von Landkreisen als Räume mit besonderem Handlungsbedarf abzugrenzen. Bei einer Bewertung aller 2056 Gemeinden mit dem Strukturindex würde sich ein landesweit neues Ranking ergeben, dessen Ergebnis auch nicht vorhersehbar wäre. Außerdem würden auch da kaum erklärbare Abgrenzungsprobleme innerhalb von Landkreisen auftreten. Klar ist aber auch, dass eine Abgrenzung bestimmte Prioritäten haben muss und nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen kann.

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