Einer Liberalisierung des Wassersektors, die die Wasserversorgung allein den Regeln des Marktes unterwirft und dem kommunalen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge entzieht, trete die CSU-Fraktion im Interesse des Allgemeinwohls und des Ressourcenschutzes entschieden entgegen. „Eine Öffnung des Marktes für profitorientierte Investoren ist auch mit den hohen Anforderungen an das sehr sensible und lokal stark differenzierte System aus Grundwasserregime und Trinkwassererschließung nicht vereinbar“, sagte Otto Hünnerkopf, der Vorsitzende des Arbeitskreises für Umwelt und Gesundheit seiner Fraktion.
Die Wasserversorgung in Bayern sei durch Ortsnähe gekennzeichnet und eine klassische kommunale Aufgabe. „Bei einer bloßen Ausrichtung der Wasserversorgung an den wirtschaftlichen Erfolg besteht die Gefahr, dass der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen in den Hintergrund treten“, so Hünnerkopf. Zudem könne Trinkwasser wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung auch nicht beliebig gemischt werden. „Damit ist es für Durchleitungsrechte – anders als Gas oder Strom – nicht beliebig geeignet“, so Hünnerkopf.
Weil das Thema der CSU-Fraktion besonders am Herzen liegt, hatte sie bereits im letzten Jahr dazu einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der vom Bayerischen Landtag auch so beschlossen wurde, informiert der Abgeordnete Sinner.