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Sinner: Kommunale Trinkwasserversorgung muss erhalten bleiben

Main-Spessart. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag beobachtet mit Sorge die Pläne der Europäischen Kommission, die Trinkwasserversorgung in Europa für den Wettbewerb mit Privaten zu öffnen. Die sichere Bereitstellung von sauberem und bezahlbarem Trinkwasser hat eine herausragende Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit und ist daher eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge.

 

 Die Staatsregierung wird in einem bereits im November eingebrachten und vom Landtag angenommenen Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene weiterhin intensiv gegen eine Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung einzusetzen. „Die bisherige Struktur der kommunalen Wasserversorgung hat sich über viele Jahrzehnte bewährt und garantiert die zuverlässige Belieferung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen“, erklärte der Lohrer CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner, zu den aktuellen Beratungen in Brüssel hinsichtlich der Privatisierung der Trinkwasserversorgung.

Einer Liberalisierung des Wassersektors, die die Wasserversorgung allein den Regeln des Marktes unterwirft und dem kommunalen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge entzieht, tritt die CSU-Fraktion im Interesse des Allgemeinwohls und des Ressourcenschutzes entschieden entgegen. „Eine Öffnung des Marktes für profitorientierte Investoren ist auch mit den hohen Anforderungen an das sehr sensible und lokal stark differenzierte System aus Grundwasserregime und Trinkwassererschließung nicht vereinbar“, sagte Eberhard Sinner.

Die Wasserversorgung in Bayern sei durch Ortsnähe gekennzeichnet und eine klassische kommunale Aufgabe. „Bei einer bloßen Ausrichtung der Wasserversorgung an den wirtschaftlichen Erfolg besteht die Gefahr, dass der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen in den Hintergrund treten“, so Sinner. Zudem könne Trinkwasser wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung auch nicht beliebig gemischt werden. „Damit ist es für Durchleitungsrechte – anders als Gas oder Strom – nicht beliebig geeignet“, so Sinner.  Weil das Thema der CSU-Fraktion besonders am Herzen liegt, hatte sie bereits im letzten Jahr dazu einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der vom Bayerischen Landtag auch so beschlossen wurde.

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