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Sinner und Jörg: CSU für Medienvielfalt und Staatsferne der Medien – Schaufenster-Anträge von SPD und FW kontraproduktiv

„Die CSU setzt sich für die Medienvielfalt in Bayern ein. Dies ist seit Jahren bekannt“, betonte Eberhard Sinner, medienpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion. „Anderslautende Vorwürfe der SPD sind absurd und abwegig und zeugen von einer völligen Unkenntnis der Medienpolitik“, so Sinner.

„Seitdem bekannt ist, dass ProSiebenSat.1 beabsichtigt, regionalisierte Fernsehwerbung auszustrahlen, haben wir uns in der CSU-Landtagsfraktion intensiv mit dieser Thematik beschäftigt“, erläutert Oliver Jörg, der Vorsitzende des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur im Bayerischen Landtag. „Die Schaufenster-Anträge von SPD  und Freien Wählern haben wir heute im Hochschulausschuss abgelehnt, weil unserer Auffassung nach die regionalisierte Werbung ohnehin nicht erlaubt ist – die Landtagsanträge von SPD und FW suggerieren jedoch, dass für ein Verbot erst noch gesetzgeberischer Bedarf bestehe. Das Vorgehen der Opposition ist für das Anliegen der regionalen Medienvielfalt kontraproduktiv.“

Der CSU-Medienexperte Sinner erläutert die Hintergründe: „Wir sind der Auffassung, dass eine regionalisierte TV-Werbung nationaler Anbieter negative Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Werbemärkte und somit auf die lokale und regionale Medienvielfalt haben könnte. Nationale Anbieter würden an einem regionalen Werbemarkt partizipieren, ohne für die betreffende Region einen publizistischen Mehrwert zu erbringen. Wer regional wirbt, muss jedoch auch regionale Inhalte anbieten – das ist ein Grundsatz der Medienpolitik“, so Sinner. Das jetzt beabsichtigte Vorgehen von ProSiebenSat.1 sei durch die Zulassung nicht gedeckt: „Wenn eine nationale Zulassung besteht, dann ist nach geltendem Staatsvertragsrecht nur nationale Werbung möglich. Bei einer Auseinanderschaltung der Werbung würden die Sender vom genehmigten Programm abweichen.“

Die Kommission für Zulassung, Aufsicht und Kontrolle der Landesmedienanstalten (ZAK) habe bereits im vergangenen Sommer entschieden, dass die Ausstrahlung regionalisierter Werbung nicht durch die vorhandenen bundesweiten Lizenzen gedeckt ist. Gegen diese Entscheidung klage ProSiebenSat.1 vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Nach der Entscheidung der ZAK habe ProSiebenSat.1 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) einen Antrag auf einen Probebetrieb von 18 Monaten in Bayern, Sachsen und Thüringen gestellt.

„Wir respektieren die Staatsferne der Medien und erkennen an, dass nun unabhängig von Beratungen im Landtag in der BLM eine Entscheidung über diesen zeitlich befristeten Modellversuch ansteht“, so Sinner. „Auf diese Entscheidung in der BLM hätte eine Gesetzesänderung keinen Einfluss, da sie erst nach der Entscheidung zum Tragen käme. Wir gehen davon aus, dass – angesichts der geltenden Rechtslage und aufgrund der oben skizzierten Auswirkungen regionalisierter TV-Werbung – das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Die von der CSU-Fraktion entsandten Medienräte werden sich gegen einen Modellversuch aussprechen“, so Sinner. „Die CSU setzt sich für die Medienvielfalt in Bayern ein. Der Vorwurf, ein Lobbyverein für einen bestimmten Sender zu sein, geht ins Leere.“

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