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Sinner: Keine Windkraftnutzung an der "Bayerischen Schanz" möglich

Main-Spessart. In der aktuellen Diskussion über die Errichtung von Windkraftanlagen im hessischen Flörsbachtal an der Grenze zur „Bayerischen Schanz" hat sich der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Sinner an Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer gewandt, da er die bayerischen Interessen bei der Abwägung mit Nachdruck berücksichtigt sehen will

. Dass dies geschieht, machte Regierungspräsident  Paul Beinhofer in seiner Antwort deutlich: „Im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Spessart kommen insbesondere im Bereich der „Schanz" weitere Schutzkategorien zum Tragen – wie z. B. FFH- und SPA-Gebiete (special protection areas Vogelschutz) , Erholungswald Stufe I, Bereiche mit herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild – die eine Ausschlusswirkung bezüglich Windkraftnutzung entfalten.

Sinner: „Die Diskussion um die Windkraft erreicht durch die immer höhere Bauweise  der Windräder eine neue Dimension. Umso wichtiger ist die sorgfältige Auswahl der Standorte. Die bayerische Staatsregierung hat bereits vor  längerer Zeit einen „Energieatlas 2.0 Bayern" veröffentlicht. In diesem Atlas sind die verschiedenen Potenziale der regenerativen Energien beschrieben und in einer Gebietskulisse auf Karten dargestellt. Der erste solche Atlas geht auf einen Landtagsantrag 11/10116 des Kollegen Henning Kaul und  mir vom 21.02. 1989 zurück. Deshalb bin ich mit diesem Thema von Anfang an vertraut. Aus meiner Sicht ist die Gebietskulisse Windkraft eine exzellente Planungsgrundlage. Die dort ausgewiesenen grünen Flächen reichen aus, um alle Windkrafthoffnungen in Bayern zu erfüllen. Im „Naturpark Spessart" sind relativ wenige Flächen ausgewiesen. Wir haben jetzt rund um die „bayerische Schanz" eine größere Diskussion, weil offensichtlich außerhalb der grünen Flächen Windkraftanlagen errichtet werden sollen und im benachbarten Hessen in der Gemeinde Lohrhaupten größere Anlagen geplant sind, die offensichtlich nach anderen Planungsgrundlagen beurteilt werden.  Der Abgeordnete Sinner:  Aus meiner Sicht wäre es notwendig, die Gebietskörperschaften auf die Planungsgrundlage Energieatlas hinzuweisen und grenzüberschreitend im  Spessart für eine Anpassung der Planungsgrundlagen zu werben, damit nicht wertvolle Erholungs-, Wassereinzugs-, und-FFH Gebiete durch die Errichtung von Windkraftanlagen negativ betroffen sind".

. In seiner Antwort machte Regierungspräsident Paul Beinhofer deutlich, dass „als wir im letzten Jahr von den Planungsüberlegungen der Gemeinde Flörsbachtal erfuhren, Konzentrationszonen für Windkraft in unmittelbarer Nähe der hessisch-bayerischen Grenze auszuweisen, haben wir von der Gemeinde erbeten, im Bauleitplanverfahren beteiligt zu werden. Diese Beteiligung ist erfolgt und die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat bereits zweimal zu dem Flächennutzungsplanentwurf dezidiert Stellung genommen. Die Stellungnahmen habe ich als Anlage beigefügt. Darüber hinaus haben meine Mitarbeiter der höheren Landesplanungsbehörde direkt Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt aufgenommen, um sicherzustellen, dass die bayerischen Belange bei der Abwägung der Gemeinde gebührend berücksichtigt werden.

Im Übrigen teile ich Ihre Auffassung, dass die bezüglich Landschaft und Erholung wertvollsten Landschaftsteile von einer Windkraftnutzung möglichst ausgeschlossen bleiben sollen. Die unterfränkischen regionalen Planungsverbände sind ebenfalls dieser Überlegung gefolgt und behandeln die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke als Ausschlussgebiet. Aufgrund des großen Ansiedlungsdrucks haben sowohl der regionale Planungsverband für die Region Würzburg als auch für die Region Bayerischer Untermain den Bezirk Unterfranken als den für die grenzüberschreitenden Naturparke zuständigen Verordnungsgeber gebeten, ein Zonierungskonzept für den bayerischen Spessart und Odenwald bezüglich der Möglichkeiten der Nutzung der Windkraft vorzulegen. Die Empfehlung für solche Sanierungskonzepte in den Naturparken hat die bayerische Staatsregierung im Windenergieerlass gegeben. Die Regierung von Unterfranken als höhere Naturschutzbehörde wird eine Vorprüfung für dieses Zonierungskonzept durchführen, wenn die bayernweite Landschaftsbildbewertung des Landesamtes für Umwelt vorliegt.

Die Gebietskulisse Windkraft ist eine wertvolle Planungshilfe für Kommunen und regionale Planungsverbände, die bisher noch keine vertieften Untersuchungen bezüglich Windkraft durchgeführt haben. Für den regionalen Planungsverband Region Würzburg und auch die anderen unterfränkischen regionalen Planungsverbände trifft dies jedoch nicht zu. Bei der Konzeption von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten für Windkraft im Rahmen der Regionalpläne hat sich herausgestellt, dass wesentlich mehr Kriterien und eine wesentlich vertiefte Prüfung der konkreten räumlichen Gegebenheiten erforderlich werden, um einen rechtssicheren Regionalplan aufzustellen. Im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Spessart kommen insbesondere im Bereich der „Schanz" weitere Schutzkategorien zum Tragen – wie z. B. FFH- und SPA-Gebiete, Erholungswald Stufe I, Bereiche mit herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild – die eine Ausschlusswirkung bezüglich Windkraftnutzung entfalten. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die regionalen Planungsverbände so schnell wie möglich ihre Regionalpläne zur Steuerung der Windkraft zur Verbindlichkeit führen. Den inzwischen sehr umfangreichen und informativen Energieatlas bewerbe ich selbst auch aktiv. Auf einem einschlägigen Forum, bei dem alle unterfränkischen Kommunen eingeladen waren, habe ich hierzu auch die für den Energieatlas verantwortliche Leiterin des Öko-Energie-Instituts Bayern im LfU vortragen lassen", so  Regierungspräsident  Paul Beinhofer.

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