Damit werden die Angehörigen der Hilfsorganisationen den Helfern der Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks gleichgestellt. Die entsprechende Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat das Bayerische Kabinett in dieser Woche auf den Weg gebracht, informiert Staatsminister Eberhard Sinner (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei. Die Neuregelung kommt 115.000 ehrenamtlichen Aktiven des Rotes Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft, der Johanniter-Unfallhilfe und des Malteser Hilfsdienstes zu Gute.
Staatsminister Eberhard Sinner freut sich als Kreisvorsitzender des Roten Kreuzes für seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, aber auch für die anderen Hilfsorganisationen: "Mit der Helfergleichstellung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in Bayern. Ohne ehrenamtliche Helfer funktionieren die Hilfsorganisationen nicht. Ohne Ehrenamtliche ist ein wirksamer Katastrophenschutz nicht denkbar und nicht möglich. Den Helfern dürfen durch ihre Einsätze zur Katastrophenabwehr insbesondere keine finanziellen Nachteile entstehen. Wir wollen, dass dieser vorbildliche Einsatz für andere auch die erforderliche Anerkennung hat. Wer sich für andere einsetzt, darf nicht leer ausgehen", so Sinner.
Die Kosten der Entgeltfortzahlung und des Verdienstausfalls übernimmt zu zwei Dritteln der Freistaat. Ein Drittel übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Entgeltfortzahlung und der Anspruch der selbständig tätigen Helfer werden zunächst bei der Hilfsorganisation geltend gemacht. Dieser werden künftig die Aufwendungen aus dem Fond zur Förderung des Katastrophenschutzes in voller Höhe erstattet.