Politik muss den Menschen solche Rahmenbedingungen anbieten, dass sie ihre Talente und Fähigkeiten bestmöglich entwickeln und einbringen können. Dort aber, wo sich Menschen nicht unmittelbar mehr selbst helfen können, sind Gemeinschaft und Staat gefordert! Wir reden nicht nur von Solidarität - sondern wir handeln auch solidarisch.
So stehen 2008 im Sozialhaushalt insgesamt über zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Für Menschen mit Behinderung stellen wir 2008 rund 270 Millionen Euro bereit - darunter 82 Millionen Euro Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz.
Wir möchten, dass Menschen ihr Leben weiterhin in Würde selbst gestalten können, wenn sie pflegebedürftig werden. Damit sie sich auf die Qualität bayerischer Pflegeheime verlassen können, haben wir im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Standards und unangemeldete Kontrollen vorgeschrieben. Ältere pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange zuhause bleiben können. Damit dies gelingt, unterstützt Bayern mit 3,7 Millionen Euro die Familienpflege, die Hilfe
für pflegende Angehörige sowie Projekte zur Entwicklung von modernen Wohnformen im Alter.
Über bedarfsgerechte Pflege- und Betreuungsformen im gewohnten Wohnumfeld wollen wir sicherstellen, dass familiäre und soziale Bindungen auch bei Eintritt des Pflegefalls erhalten bleiben. Mit rund 67 000 Euro unterstützt Bayern Maßnahmen der Familienerholung, damit auch Familien mit geringem Einkommen einmal ausspannen können.