Gesetze und Vorschriften darf es nur dort geben, wo sie zwingend notwendig sind. Es muss nicht immer alles überall gleich geregelt sein. Nur so bleiben wichtige Gestaltungsspielräume einer freiheitlichen Gesellschaft erhalten. Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern garantieren eine effiziente und bürgerfreundliche Staatsverwaltung. Infolge der Reform der Bauordnung können noch mehr Wohngebäude genehmigungsfrei - und damit schneller und billiger - gebaut werden.
Das Widerspruchsverfahren wurde in fast allen Bereichen abgeschafft. Soweit es noch Bestand hat, können die Bürger frei entscheiden, ob sie sich vor einer Klageerhebung an die jeweilige Behörde wenden. Mit dem Modellkommunengesetz haben wir die Spielräume für die Städte, Kreise und Gemeinden erweitert und so Raum geschaffen für einfachere Lösungen, die den Besonderheiten vor Ort Rechnung tragen.
Mit der Verwaltungsreform machen wir unsere Verwaltung schlanker, leistungsfähiger und bürgernäher, z. B. bauen wir in den Ministerien 15 Prozent, bei den Regierungen 25 Prozent (1 000 Stellen) des Personals ab, indem wir Aufgaben an nachgeordnete Behörden übertragen.
Durch eine Reform des Beamtenrechts, insbesondere durch mehr Flexibilität bei Beförderungen und durch Prämien wollen wir bürgerorientierte Leistungen der Beamten besser honorieren.